Ausländische Bevölkerung , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Ausländische Staatsangehörige sind eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Die Datenquellen zur Gewinnung von Informationen über diese Bevölkerungsgruppe in Deutschland sind – neben dem Mikrozensus – die Bevölkerungsfortschreibung und das Ausländerzentralregister (AZR). Im AZR werden alle Personen registriert, die ausschließlich ausländische Staatsangehörige sind und sich längerfristig – d. h. in der Regel länger als 3 Monate – in Deutschland aufhalten. Das AZR enthält auch Informationen über die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltsstatus und ermöglicht dadurch eine weitergehende Differenzierung der ausländischen Bevölkerung als der Mikrozensus und die Bevölkerungsfortschreibung.

Auf Basis der AZR-Daten lebten Ende 2023 13.895.865 ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Mit einem Anstieg um rund 0,5 Millionen Personen bzw. 3,8 Prozent hat sich die Zahl der ausländischen Bevölkerung im Vergleich zu 2022 erhöht. Von den 13,9 Millionen Ausländerinnen und Ausländern besaß die Mehrheit die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (36,8 Prozent) oder eines weiteren europäischen Staates außerhalb der EU (32,2 Prozent). Die drittgrößte Gruppe machten Personen aus asiatischen Staaten (22,1 Prozent) aus. Den geringsten Anteil an der ausländischen Bevölkerung wiesen Staatsangehörige aus Afrika (5,4 Prozent) bzw. Amerika, Australien und Ozeanien und Sonstige (3,5 Prozent) auf.


Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung nach Herkunftsregionen seit 20151

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Ausländerstatistik (auf Basis AZR)


Den größten Zuwachs in absoluten Zahlen gab es 2023 für ukrainische Staatsangehörige (+75.505 Personen). Größere Zuwächse wurden ebenso für Staatsangehörige aus der Türkei (+60.985 Personen), aus Syrien (+48.655 Personen) und aus Afghanistan (+42.170 Personen) verzeichnet.

Unter den EU-Staatsangehörigen entfielen besonders hohe Anteile auf rumänische (6,5 Prozent) und polnische (6,4 Prozent) sowie auf italienische (4,6 Prozent), kroatische und bulgarische Staatsangehörige (beide 3,1 Prozent).


Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Ausländische Bevölkerung" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Werte unter 3 Prozent werden nicht beschriftet. Bis 2020 gilt der Stand EU-28. Ab dem Berichtsjahr 2021 wird das Vereinigte Königreich einheitlich in der Kategorie "Sonstiges Europa" als Drittstaat geführt, die EU setzt sich nunmehr aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.