Die einzelnen Zuwanderungsgruppen , Format: Artikel, Bereich: Behörde

2021 machten EU-Staatsangehörige 44,0 Prozent der Zuwanderung nach Deutschland aus (2020: 50,7 Prozent). Die humanitäre Migration ist zum ersten Mal seit 2016 wieder gestiegen: Während im Jahr 2020 102.581 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, waren es im Jahr 2021 148.233 (+44,5 Prozent). Im Rahmen des Familiennachzugs wurden im Jahr 2021 81.705 Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige erteilt (2020: 58.022, +40,8 Prozent). 102.549 ausländische Studierende (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer)1 haben ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen (2020: 86.529, +18,5 Prozent), und 40.421 Drittstaatsangehörige erhielten nach der Einreise im Jahr 2021 einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit (2020: 29.747, +35,9 Prozent).

Abbildung 1: Die wichtigsten Migrationsgruppen im Jahr 2021

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Anmerkung: Eine Addition der Zuwanderungsgruppen zu einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatistik) und Doppelzählungen (z. B. EU-Binnenmigration und saisonale Arbeitskräfte aus EU-Staaten) nicht möglich.

Quellen: Statistisches Bundesamt, BAMF, Ausländerzentralregister

Erwerbsmigration

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten noch attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Im Jahr 2021 konnte wieder ein Anstieg der Zahlen verzeichnet werden: Im Jahr 2021 sind 40.421 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2020 um 35,9 Prozent. Durch die pandemiebedingten Einschränkungen sowie durch Veränderungen der statistischen Erfassung, die sich durch das FEG ergeben, lassen sich die Zahlen zur Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen in den Jahren 2020 und 2021 jedoch nur sehr bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen. Eine Beurteilung der Wirkungen des FEG ist auf dieser Basis nur eingeschränkt möglich.

Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2021, so zeigt sich, dass die Mehrheit der entsprechenden Personen aus Drittstaaten qualifizierte bzw. hochqualifizierte Fachkräfte sind (insgesamt 24.744 Personen bzw. 61,3 Prozent). Diese Gruppe umfasst die vor dem FEG bestehenden Aufenthaltstitel für eine qualifizierte Beschäftigung, Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung, Hochqualifizierte, Forschende, Inhaberinnen und Inhaber einer (Mobiler-)ICT-Karte bzw. einer Blauen Karte EU sowie Selbstständige. Der Anteil der Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU als größter Einzelgruppe liegt bei 29,1 Prozent.

Abbildung 2: Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten (erteilte Aufenthaltserlaubnisse bei Einreise in 2021)

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Quelle: Ausländerzentralregister

Internationale Studierende

Die Zahl der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die ihr Studium in Deutschland aufgenommen haben, ist von 86.529 im Jahr 2020 auf 102.549 im Jahr 2021 und damit um 18,5 Prozent gestiegen. Nachdem 2020 die niedrigste Zahl an Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern unter den Erstsemestern an deutschen Hochschulen seit 2014 zu verzeichnen war, ist somit wieder ein Anwachsen dieser Gruppe festzustellen.

Die quantitativ bedeutsamste Gruppe der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die im Jahr 2021 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, waren zum zweiten Mal in Folge Studierende mit indischer Staatsangehörigkeit (11.959 bzw. 11,7 Prozent) und nicht – wie in den Jahren 2007 bis 2019 – Studierende aus China, welche die zweitstärkste Gruppe stellten (8.230 bzw. 8,0 Prozent). An dritter Stelle folgten Studierende mit türkischer Staatsangehörigkeit (5.268 bzw. 5,1 Prozent). Die größte Gruppe von Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern aus EU-Staaten kam aus Italien, sie lag mit 4.895 Studierenden bzw. 4,8 Prozent auf dem 4. Platz, vor Frankreich mit 4.296 (4,2 Prozent) Studierenden.

Abbildung 3: Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer im ersten Hochschulsemester nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022)

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Quelle: Statistisches Bundesamt

Asylerstanträge

Nach dem Höchststand von Asylerstanträgen im Jahr 2016 (722.370) ist deren Zahl in den Folgejahren deutlich gesunken. Im Jahr 2021 wurde entgegen dem Trend wieder ein Anstieg verzeichnet: 148.233 Menschen stellten erstmals einen Asylantrag in Deutschland, das sind 44,5 Prozent mehr als im Jahr 2020 (102.581). 17,5 Prozent der Erstanträge entfielen im Jahr 2021 dabei auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr (25.879). 82,5 Prozent (76.702) waren somit grenzüberschreitende Asylerstanträge.

Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 bildet Syrien zahlenmäßig die größte Herkunftsgruppe. Dies war auch im Jahr 2021 der Fall: Es wurden 54.903 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, dies entspricht einem Anteil von 37,0 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen um 50,7 Prozent (2020: 36.433). Das zweitstärkste Herkunftsland, Afghanistan, weist mit 23.276 Asylerstanträgen einen Zuwachs von 135,1 Prozent auf (2020: 9.901) Der Irak ist mit 15.604 gestellten Erstanträgen und einem Anteil von 10,5 Prozent an den Gesamterstantragszahlen das drittstärkste Herkunftsland. Die Erstantragszahlen von irakischen Staatsangehörigen haben im Vergleich zum Vorjahr um 58,5 Prozent zugenommen (2020: 9.846).

Die Zusammensetzung der zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten hat sich zwischen 2020 und 2021 nicht verändert, lediglich deren Reihenfolge.

Abbildung 4: Asylerstanträge nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2021

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Quelle: BAMF

Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen

Insgesamt reisten im Jahr 2021 81.705 Personen ein, denen anschließend Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen erteilt wurden (2020: 58.022). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 40,8 Prozent. In 9.128 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten2, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil am gesamten Familiennachzug betrug 11,2 Prozent. Mehr als die Hälfte (60,3 Prozent) aller erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen betraf den Nachzug von Ehepartnerinnen und Ehepartnern, ein gutes Drittel (33,6 Prozent) minderjährige Kinder.
Im Jahr 2021 bildeten kosovarische Staatsangehörige (10.171 bzw. 12,4 Prozent der erteilten Aufenthaltserlaubnisse) die größte Gruppe im Familiennachzug. Die Migration aus familiären Gründen aus diesem Herkunftsland stieg im Vergleich zum Vorjahr um 73,1 Prozent an. Die zweitgrößte Gruppe waren türkische Staatsangehörige, an die im Jahr 2021 7.610 Aufenthaltserlaubnisse (9,3 Prozent) aus familiären Gründen erteilt wurden, 35,1 Prozent mehr als im Vorjahr (2020: 5.632). Seit 2018 ging der Familiennachzug von syrischen Staatsangehörigen erheblich zurück. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2021 mit einem Anstieg um 57,5 Prozent (2021: 6.144, 2020: 3.900) jedoch nicht weiter fort.

Abbildung 5: Familiennachzug (erteilte Aufenthaltserlaubnisse) nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2021

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*Inkl. ehem. Serbien und Montenegro

Quelle: Ausländerzentralregister

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Nach einem kontinuierlichen Rückgang von 2001 (rund 98.500 Personen) bis 2012 (rund 1.800 Personen) konnte in den Folgejahren bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen ein leichter Wiederanstieg bis auf 7.155 Personen im Jahr 2019 registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die vor allem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler durch das Bundesverwaltungsamt registriert, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist. Im Jahr 2021 stieg die Anzahl der zugewanderten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler jedoch wieder auf das Niveau von 2019 an (7.052, +63,7 Prozent im Vergleich zu 2020).

Abbildung 6: Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen nach Herkunftsländern seit 2016

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Quelle: Bundesverwaltungsamt

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Die einzelnen Zuwanderungsgruppen" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Personen ausländischer Staatsangehörigkeit mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.