Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Im europäischen Vergleich ist Deutschland in absoluten Zahlen nach wie vor das Hauptzielland von Migration. Unter den EU-Staaten hatte im Jahr 20201 Deutschland die höchste längerfristige Zuwanderung2 zu verzeichnen (728.606 Zuzüge). Bei Fortzügen von 488.138 Personen ergab sich für Deutschland ein Wanderungsüberschuss von +240.468 (2019: +310.022). Hohe Zuwanderungszahlen weisen auch Spanien, Frankreich, Italien und Polen auf.

Abbildung 1: Zu- und Fortzüge (nach UN-Definition) im Jahr 2020 nach den häufigsten Zielländern in der EU

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Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz/migr_emi1ctz, Abfragestand: 15.09.2022)

Ein anderes Bild ergibt sich beim Blick auf das Verhältnis der Zuwanderungszahlen zur jeweiligen Bevölkerungsgröße: Hier wiesen 2021 neben Luxemburg mit 35,9 Zugewanderten je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner auch Zypern (29,1) und Malta (27,0) relativ gesehen hohe Zuzugszahlen auf. Die Zuwanderungsquote Deutschlands liegt beim Vergleich der EU-Staaten dagegen mit 8,8 Zugewanderten je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Mittelfeld.

Europäische Migrationsdaten

Die Vergleichbarkeit der Wanderungszahlen in den EU-Staaten war bis zum Jahr 2009 erheblich eingeschränkt. Unterschiedliche Definitionskriterien und damit die uneinheitliche Erfassung des Migrationsgeschehens führten dazu, dass eine Gegenüberstellung der Zu- und Abwanderungszahlen in den Statistiken der einzelnen Länder zum Teil erhebliche Abweichungen ergab. Seit 2009 werden nun von Eurostat einheitliche Migrationsdaten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz veröffentlicht. Die Begriffe Zuwanderung und Abwanderung werden dabei in Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN) wie folgt definiert:

  • Zuwanderung ist die Handlung, durch die eine Person ihren üblichen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verlegt, nachdem sie zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hatte.
  • Abwanderung ist die Handlung, durch die eine Person, die zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hatte, ihren üblichen Aufenthaltsort in diesem Mitgliedstaat für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mindestens zwölf Monaten aufgibt.

Diese Definition grenzt sich durch die (beabsichtigte) Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr von der Definition in der amtlichen Wanderungsstatistik in Deutschland ab. Damit sind temporäre Formen der Migration (zum Beispiel saisonal beschäftigte Person) in der Regel nicht erfasst, weshalb die Zahlen für Deutschland ab dem Jahr 2009 sowohl für die Zu- als auch für die Fortzüge geringer sind als die nationale amtliche Wanderungsstatistik.

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Die europäisch vergleichbaren Daten liegen immer mit ca. zwei Jahren Verzögerung vor, sodass hier nur auf die Werte von 2020 eingegangen werden kann. Für das Vereinigte Königreich liegen ab 2020 keine Daten mehr vor.
  2. "Längerfristig" bedeutet, dass die (beabsichtigte) Aufenthaltsdauer der zuwandernden Person mindestens ein Jahr beträgt. Durch diese Definition ergeben sich Abweichungen der Zahlen von denen der amtlichen Wanderungsstatistik in Deutschland.