Ausländische Bevölkerung , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Ausländische Staatsangehörige sind eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Die Datenquellen zur Gewinnung von Informationen über diese Bevölkerungsgruppe in Deutschland sind – neben dem Mikrozensus – die Bevölkerungsfortschreibung und das Ausländerzentralregister (AZR). Im AZR werden alle Personen registriert, die ausschließlich ausländische Staatsangehörige sind und sich längerfristig – d. h. in der Regel länger als 3 Monate – in Deutschland aufhalten. Das AZR enthält auch Informationen über die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltsstatus und ermöglicht dadurch eine weitergehende Differenzierung der ausländischen Bevölkerung als der Mikrozensus und die Bevölkerungsfortschreibung.

Ende 2021 lebten nach Angaben des AZR 11.817.790 ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Im Vergleich zu 2020 (11.432.460) hat sich die ausländische Bevölkerung damit nur geringfügig verändert (+3,4 %). Stärkere Veränderungen lassen sich über einen größeren Zeitraum zwischen 2015 bis 2021 beobachten, in diesem Zeitraum ist die ausländische Bevölkerung um 29,8 Prozent gewachsen. Diese Entwicklung geht wesentlich auf das Migrationsgeschehen der Jahre 2015 und 2016 zurück, welche durch hohe Zuwanderungen im Kontext der Fluchtzuwanderung gekennzeichnet waren.

Von den 11,8 Millionen Ausländerinnen und Ausländern besitzt 42,2 Prozent die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines weiteren europäischen Staates außerhalb der EU (26,4 Prozent). Der Rückgang des Anteils der EU-Staatsangehörigen an der ausländischen Gesamtbevölkerung (2020: 43,6 Prozent) ist auf den Brexit zurückzuführen, da im Jahr 2020 das Vereinigte Königreich noch zu den EU-Staaten gezählt wurde. Als Nächstes folgen Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit (22,2 Prozent). Den geringsten Anteil an der ausländischen Bevölkerung weisen bei der Betrachtung nach Kontinenten Staatsangehörige aus Afrika (5,5 Prozent) bzw. Amerika, Australien und Ozeanien und Sonstige (3,8 Prozent) auf.

Die drei größten Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland bildeten Ende 2021 türkische, polnische und syrische Staatsangehörige. 13,2 Prozent aller ausländischen Staatsangehörigen waren bereits in Deutschland geboren, 43,7 Prozent lebten zehn Jahre oder länger im Inland.

Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung nach Herkunftsregionen seit 20161

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*Bis 2020 gilt der Stand EU-28. Ab dem Berichtsjahr 2021, also nach dem Ende der Übergangsphase, wird das Vereinigte Königreich einheitlich in der Kategorie "Sonstiges Europa" als Drittstaat geführt. Ab 2021 setzt sich die EU aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.

Anmerkung: Werte unter 3 Prozent werden nicht ausgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Ausländerzentralregister


Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Ausländische Bevölkerung" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Abweichungen in den Gesamtzahlen sind durch die vom Statistischen Bundesamt angewandte Fünferrundung bedingt.