Die einzelnen Zuwanderungsgruppen , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Überblick

Die Zuwanderung nach Deutschland hat sich seit 2015 sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch in ihrer Zusammensetzung stark verändert und war im Jahr 2020 zusätzlich durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Die Migration ist aktuell vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. 2020 machten EU-Staatsangehörige 50,7 Prozent der Zuwanderung nach Deutschland aus (2019: 51,1 Prozent). Die humanitäre Migration ist erneut zurückgegangen: Während im Jahr 2019 142.509 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, waren es im Jahr 2020 nur noch 102.581 (-28,0 Prozent). Im Zuge des Familiennachzugs wurden im Jahr 2020 58.022 Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige erteilt (2019: 96.633, -40,0 Prozent). 86.529 ausländische Studierende (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer) haben ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen (2019: 110.974, -22,0 Prozent) und 29.747 Drittstaatsangehörige erhielten nach Einreise im Jahr 2020 einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit.

Abbildung 1: Die wichtigsten Migrationsgruppen im Jahr 2020

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Anmerkung: Eine Addition der Zuwanderungsgruppen zu einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatistik) und Doppelzählungen (z. B. EU-Binnenmigration und saisonale Arbeitskräfte aus EU-Staaten) nicht möglich.

Quellen: Statistisches Bundesamt, BAMF, Ausländerzentralregister

Erwerbsmigration

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten noch attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Seit März 2020 war pandemiebedingt in zahlreichen Auslandsvertretungen eine Visabeantragung vorübergehend gar nicht mehr oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich. Im Inland führten die zeitweise für den Publikumsverkehr geschlossenen Ausländerbehörden auch zu einem Rückgang der ausgestellten Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken.

Im Jahr 2020 sind 29.747 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um 53,7 Prozent. Durch die skizzierten Entwicklungen sowie durch Veränderungen der statistischen Erfassung, die sich durch das FEG ergeben, lassen sich die Zahlen zur Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2020 jedoch nur sehr bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen. Eine Beurteilung der Wirkungen des FEG ist daher auf dieser Basis noch nicht möglich.

Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2020, so zeigt sich, dass die Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten aus qualifizierten bzw. hochqualifizierten Fachkräften besteht (insgesamt 16.597 Personen bzw. 55,8 Prozent). Diese Gruppe umfasst die bisherigen Aufenthaltstitel für eine qualifizierte Beschäftigung (bis Ende Februar 2020), Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung, Hochqualifizierte, Forschende, Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU, unternehmensintern transferierte Arbeitskräfte sowie Selbstständige. Der Anteil der Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU als größter Einzelgruppe liegt bei 24,5 Prozent.

Abbildung 2: Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten (erteilte Aufenthaltserlaubnisse bei Einreise in 2020)

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Quelle: Ausländerzentralregister

Internationale Studierende

Die Zahl der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer1, die ihr Studium in Deutschland aufgenommen haben, ist von 110.974 im Jahr 2019 auf 86.529 im Jahr 2020 und damit um 22,0 Prozent zurückgegangen. Damit wurde im Jahr 2020 die niedrigste Zahl an Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern unter den Erstsemestern an deutschen Hochschulen seit 2014 verzeichnet. Es ist anzunehmen, dass dies ebenfalls mit den internationalen Mobilitätsbeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zusammenhängt.

Die quantitativ bedeutsamste Gruppe der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die im Jahr 2020 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, waren Studierende mit indischer Staatsangehörigkeit (8.896 bzw. 10,3 Prozent). Sie verdrängten damit Studierende aus China auf den zweiten Platz, die seit 2006 jährlich auf Platz eins gelegen hatten (im Jahr 2020: 8.244 bzw. 9,5 Prozent). Die größte Gruppe von Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern aus EU-Staaten kam aus Österreich, sie liegt mit 3.989 Studierenden bzw. 4,6 Prozent auf dem dritten Platz. Nachdem Studierende aus Drittstaaten im Jahr 2019 noch vier der fünf größten Gruppen darstellten (neben China und Indien waren Syrien und die Vereinigten Staaten vertreten), belegten im Jahr 2020 nunmehr neben Österreich auch Frankreich (3.419 bzw. 4,0 Prozent) und Italien (3.165 bzw. 3,7 Prozent) und damit EU-Staaten diese Plätze.

Abbildung 3: Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer im ersten Hochschulsemester nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021)

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Anmerkung: Werte unter 3 Prozent werden nicht ausgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Asylerstanträge

Nach dem Höchststand von Asylerstanträgen im Jahr 2016 (722.370) ist deren Zahl deutlich gesunken. Dieser Trend hat sich auch im Pandemiejahr 2020 fortgesetzt: 102.581 Menschen stellten erstmals einen Asylantrag, das sind 28,0 Prozent weniger als im Jahr 2019 (142.509). 25,9 Prozent der Erstanträge stammten im Jahr 2020 dabei von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr (26.520). Nur 74,1 Prozent (76.061) waren somit grenzüberschreitende Asylerstanträge.

Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 bildet Syrien zahlenmäßig die größte Herkunftsgruppe. Dies war auch im Jahr 2020 der Fall: Es wurden 36.433 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, dies entspricht einem Anteil von 35,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen dennoch um 7,2 Prozent zurück (2019: 39.270). Das zweitstärkste Herkunftsland, Afghanistan, weist mit 9.901 Asylerstanträgen einen Zuwachs von 4,0 Prozent auf (2019: 9.522). Der Irak ist mit 9.846 gestellten Erstanträgen und einem Anteil von 9,6 Prozent an den Gesamterstantragszahlen das drittstärkste Herkunftsland. Die Erstantragszahlen von irakischen Staatsangehörigen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 28,4 Prozent verringert (2019: 13.742).

Abbildung 4: Asylerstanträge nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2020

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Quelle: BAMF


Die Zusammensetzung der zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten hat sich zwischen 2019 und 2020 nicht verändert, lediglich deren Reihenfolge.

Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen

Insgesamt reisten im Jahr 2020 58.022 Personen ein, denen anschließend Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen erteilt wurden (2019: 96.633). Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl pandemiebedingt um 40,0 Prozent (2019: 96.633). In 6.412 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten2, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil am gesamten Familiennachzug betrug 11,1 Prozent. Etwas mehr als der Hälfte (55,9 Prozent) aller erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen betraf den Nachzug von Ehepartnerinnen und Ehepartnern, ein gutes Drittel (33,8 Prozent) minderjährige Kinder.
Im Jahr 2020 bildeten kosovarische Staatsangehörige (5.887 bzw. 10,1 Prozent der erteilten Aufenthaltserlaubnisse) die größte Gruppe im Familiennachzug. Die Migration aus familiären Gründen verringerte sich allerdings auch dort um 24,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die zweitgrößte Gruppe waren türkische Staatsangehörige, an die im Jahr 2020 5.632 Aufenthaltserlaubnisse (9,7 Prozent) aus familiären Gründen erteilt wurden, 35,3 Prozent weniger als im Vorjahr (2019: 8.708). Bereits seit 2018 geht der Familiennachzug von syrischen Staatsangehörigen erheblich zurück. Dieser Trend setz sich im Jahr 2020 mit einer Verringerung um 69,5 Prozent (2020: 3.900, 2019: 12.790) weiter fort.

Abbildung 5: Migration aus familiären Gründen (erteilte Aufenthaltserlaubnisse) nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2020

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*Inkl. ehem. Serbien und Montenegro
Anmerkung: Werte unter 3 Prozent werden nicht ausgewiesen.

Quelle: Ausländerzentralregister

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Nach einem kontinuierlichen Rückgang von 2001 (rund 98.500 Personen) bis 2012 (rund 1.800 Personen) konnte in den Folgejahren bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen ein leichter Wiederanstieg bis auf 7.155 Personen im Jahr 2019 registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die vor allem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler durch das Bundesverwaltungsamt registriert. Dies sind 39,8 Prozent weniger als im Vorjahr, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist.

Abbildung 6: Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen nach Herkunftsländern seit 2015

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Quelle: Bundesverwaltungsamt

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Die einzelnen Zuwanderungsgruppen" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Personen ausländischer Staatsangehörigkeit mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.