Europäischer Rückkehrfonds ,
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung über die Einrichtung eines Europäischen Rückkehrfonds (RF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" (Amtsblatt der Europäischen Union 2007/L144/45) beschlossen.
Zielsetzung des Europäischen Rückkehrfonds ist die Förderung von Projektarbeit in den folgenden Bereichen:
- Integriertes Rückkehrmanagement
- Kooperation der Mitgliedstaaten
- Harmonisierung des Rechts im Sinne einer gemeinschaftlichen Rückkehrpolitik
Förderziele und Zielgruppen
Ziel des Europäischen Rückkehrfonds ist es, die Rückkehr von Zuwanderern aus Drittstaaten in ihre Heimatländer zu finanzieren und die innerhalb der EU unterschiedlichen Verfahren des so genannten "Rückkehrmanagements" zu verbessern und einander anzugleichen.Insbesondere die freiwillige Rückkehr soll durch Förderprojekte unterstützt werden.
Die sich hieraus ergebenden spezifischen Ziele sind in Art. 3 RF dargelegt.
Folgende Personengruppen können über RF-Projekte unterstützt werden (vgl. Art. 7 RF):
Personen, die freiwillig in ihr Heimatland (außerhalb der EU) zurückkehren; dies sind
Asylbewerber, die noch keinen bestands-/rechtskräftigen Bescheid erhalten haben,
bestands-/rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die über eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung verfügen,
Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention und Personen, denen ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde oder
sonstige ausreisepflichtige Personen aus Nicht-EU-Staaten, welche die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht (mehr) erfüllen und freiwillig ausreisen möchten.
Personen, die nicht freiwillig zurückkehren; dies sind
- bestands-/rechtskräftig abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber, die über keine Aufenthaltserlaubnis und keine Duldung verfügen oder
- sonstige ausreisepflichtige Personen aus Nicht-EU-Staaten, welche die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht (mehr) erfüllen, aber nicht freiwillig zurückkehren möchten.