Europäischer Integrationsfonds , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Am 25.Juni 2007 hat der Rat der Europäischen Union die Entscheidung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (EIF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 erlassen (435/2007/EG ABl. L 168/18 vom 28.06.2007).

Allgemeines Ziel des Fonds ist es, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, die darauf abzielen, es Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund zu ermöglichen, die Voraussetzungen für den Aufenthalt zu erfüllen und sich leichter in die europäische Gesellschaft zu integrieren.

Zielgruppe des EIF

Zielgruppe des Europäischen Integrationsfonds sind Drittstaatsangehörige, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft und beständig ist. Drittstaatsangehöriger ist jede Person, die nicht Unionsbürger im Sinne der EU-Bestimmungen ist. Der Aufenthalt gilt als dauerhaft und beständig, wenn die Person eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhalten hat oder seit mehr als 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis ist vorübergehender Natur.

Nicht gefördert werden:

  • Flüchtlinge und Vertriebene,
  • subsidiär Schutzberechtigte,
  • EU-Bürger,
  • Spätaussiedler, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind.

Förderfähige Maßnahmen

Vorintegration

Ziel der Maßnahme in diesem Handlungsfeld ist es, dass Drittstaatsangehörige bereits bei ihrer Ankunft im Bundesgebiet über einfache Deutschkenntnisse, grundlegendes Wissen über die Aufnahmegesellschaft (insbesondere in den Bereichen Staatssystem, Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen), Kenntnisse der Integrationserstfördermaßnahmen des Bundes verfügen sowie für die Schwierigkeiten und Chancen sensibilisiert werden, die sich ihnen im Integrationsprozess stellen.

Für Projekte des Handlungsfeldes Vorintegration können Zuwendungen bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Integration durch Bildung

Mit Blick auf das Handlungsfeld Bildung wird die Zielsetzung verfolgt, den Bildungsstand unter Drittstaatsangehörigen aller Altersgruppen nachhaltig zu verbessern. Erstes Ziel ist dabei, das Sprachniveau von Drittstaatsangehörigen zu heben. Zweites Ziel ist die Erhöhung der Bildungsbeteiligung von Drittstaatsangehörigen in allen Bildungssektoren. Ein strategisches Element zur Erreichung dieser beiden Ziele besteht darin, in Kindertagesbetreuung, Vorschule, Schule, Berufsschule/Ausbildung, Hochschule und Erwachsenenbildung ein System an Bildungsmaßnahmen - häufig gekoppelt mit Sprachförderung - zu etablieren.

Für Projekte des Handlungsfeldes Bildung können Zuwendungen bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen

Der Anteil Drittstaatsangehöriger ohne Schul- und Berufsabschluss ist im Vergleich zur übrigen Bevölkerung überproportional hoch.

Ziel der Maßnahme ist zum einen, die besonders prekäre Bildungs- und Arbeitsmarktsituation bei jugendlichen Drittstaatsangehörigen zu verbessern. Zum anderen sollen bestimmte Personengruppen wie Frauen, Analphabeten und Personen mit Behinderungen, die auf Grund ihrer persönlichen Lebensumstände oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht an den üblichen Bildungsangeboten teilhaben können, gefördert werden. Daher sollen speziell zugeschnittene Bildungsangebote die Bedürfnisse dieser Gruppen berücksichtigen.

Für Projekte des Handlungsfeldes Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen können Zuwendungen bis zu maximal 75 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Integration durch gesellschaftliche Teilhabe

Die gleichberechtigte Teilhabe von Drittstaatsangehörigen an allen Bereichen des alltäglichen Lebens ist die Zielsetzung im Handlungsfeld gesellschaftliche Integration. Erreicht wird diese Zielsetzung insbesondere durch die Einbürgerung von Drittstaatsangehörigen. Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von Drittstaatsangehörigen in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und wichtigstes Kontaktfeld sowie die Stärkung der gemeinsamen aktiven Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft. Ein wichtiges Element der gesellschaftlichen Teilhabe besteht zudem in dem Zugang zu Information über konkrete Partizipationsmöglichkeiten vor Ort.

Für Projekte dieses Handlungsfeldes können Zuwendungen bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Interkultureller Dialog

Die Umsetzung dieser Maßnahmenart zielt darauf ab, das friedliche Miteinander der unterschiedlichen kulturellen und religiösen Lebensformen zu fördern, Spannungen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, d.h. den verschiedenen Nationalitäten und Religionen der Drittstaatsangehörigen einerseits und der deutschen Bevölkerung sowie EU-Bürgern andererseits abzubauen. Gegenseitige Vorurteile, die in den unterschiedlichen kulturellen und religiösen Lebensformen begründet liegen, und die als Konfliktstoff auch für potenzielle Gewalt dienen, sollen durch solche besonders geförderten Projektmaßnahmen verringert werden. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang präventive Projekte, die ein gewalt- und aggressionsfreies Verhalten fördern.

Für Projekte dieses Handlungsfeldes können Zuwendungen bis zu maximal 75 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Monitoring, Evaluierung, Indikatoren

In diesem Handlungsfeld wird die Zielsetzung verfolgt, Monitoring und Evaluation als feste Bestandteile der Integrationspolitik zu etablieren und im Förderzeitraum bundesweit ein modulares Indikatorenset zu entwickeln und anzuwenden. Maßnahmen in diesem Bereich umfassen dabei u.a. die Entwicklung standardisierter und indikatorengestützter Bewertungsinstrumente speziell für den Bereich der Integrationsförderung. Die Evaluierung bereits laufender Integrationsmaßnahmen unterstützt dabei die Einführung entsprechender Bewertungsinstrumente. Zudem können Projekte gefördert werden, welche die Entwicklung eines Übergangsmanagements von der Vorintegration in Maßnahmen der Erstintegration des Bundes (MBE/MD und Integrationskurs) ermitteln.

Für Projekte dieses Handlungsfeldes können Zuwendungen bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Interkulturelle Öffnung

Handlungsübergreifend werden die Ziele verfolgt, interkulturelle Kompetenz auf allen Ebenen von Verwaltung und Gesellschaft zu stärken und die interkulturelle Öffnung entsprechender Institutionen und Organisationen zu fördern. Dabei sollen Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft, die die Akzeptanz von zugewanderten Drittstaatsangehörigen steigern, gefördert werden.

Parallel wird die Koordinierung und Bündelung der Integrationsaktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sowie eine Harmonisierung ihrer Integrationsstrategien angestrebt.

Für Projekte dieses Handlungsfeldes können Zuwendungen bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.

Kommunikation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten

Das Ziel dieser Maßnahmenart besteht darin, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erfolgreichen Integrationsstrategien und -maßnahmen zu fördern. Dabei soll die Integrationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland vom Austausch mit anderen Mitgliedstaaten profitieren. Daher sollen bewährte Praktiken und Ansätze anderer EU-Staaten mit Blick auf eine Übertragbarkeit geprüft und ggf. zur Anwendung gebracht werden.

Für Projekte dieses Handlungsfeldes können Zuwendungen bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektausgaben bewilligt werden.