Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung ,
Diesen Schutzbrief können Sie mit in Ihr Herkunftsland nehmen und Ihrer Familie im Herkunftsland zeigen. Er stellt klar, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Er erklärt, dass Ihnen bis zu 15 Jahre Haft drohen, wenn Sie selbst eine weibliche Genitalverstümmelung an Ihrer Tochter durchführen oder wenn eine andere Person eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt und Sie dies nicht verhindern oder sogar dabei helfen. Auch kann Ihnen Ihre Einreise nach Deutschland verweigert werden bzw. eine bestehende Aufenthaltserlaubnis erlöschen.