Internationale Aufgaben ,
Diesen Inhalt gibt es auch auf
Die Asyl- und Migrationspolitik ist mittlerweile in weiten Teilen europäisch beeinflusst, das Asylrecht europäisch harmonisiert. Zur Steuerung legaler und Bekämpfung illegaler Migration sind Rechtsakte auf EU-Ebene erlassen. Diese und weitere Bereiche der Asyl- und Migrationspolitik werden zudem mit verschiedenen Programmen von der EU finanziell gefördert und mitgestaltet.
Die internationale Arbeit des Bundesamtes zeigt sich in der Zusammenarbeit mit den Partnern und europäischen Institutionen, um die Rechtsnormen auch in der Praxis wirksam umzusetzen. Zugleich beobachtet, analysiert und bewertet das Bundesamt Rechtsetzung, Rechtsprechung und rechtliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten. Das Bundesamt setzt auch Akzente bei der Umsetzung europäischer Programme.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird vom Bundesamt bei der Wahrnehmung seiner internationalen Aufgaben beispielsweise bei der Vorbereitung deutscher Verhandlungspositionen in den zuständigen Ratsgremien unterstützt.
Zusammenarbeit mit dem europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen
Das Bundesamt fungiert als nationale Kontaktstelle für das Europäische Unterstützungsbüro. EASO soll zu einer besseren Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) beitragen und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten im Asylbereich fördern. Darüber hinaus werden Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, mit operativen Maßnahmen unterstützt. Hierzu kommen Asyl- und Unterstützungsteams zum Einsatz. Im Rahmen der Nationalen Kontaktstellenfunktion prüft das Bundesamt nach einem über EASO initiierten Expertenaufruf zur Unterstützung eines Mitgliedstaates, ob es für diese Maßnahme eigene Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen kann. Die Unterstützungsmaßnahme selbst wird dann von EASO koordiniert und im anfragenden Mitgliedsstaat mit den zur Verfügung gestellten Expertinnen und Experten umgesetzt. Zusätzlich führt EASO eine Vielzahl von thematischen Veranstaltungen durch, an denen sich das Bundesamt ebenfalls beteiligt. Es begleitet auch die Entwicklung von Trainingsmodulen des EASO-Trainings-Curriculums, mit dem Mitarbeitende im Asylbereich geschult werden.
Verwaltung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde dem Bundesamt die Aufgabe der Verwaltung des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) als EU-Zuständige Behörde übertragen. Ziel des Fonds ist es, die Europäische Union dabei zu unterstützen, ein gemeinsames Europäisches Asylsystem zu realisieren sowie Integration von Drittstaatsangehörigen, legale Migration und Rückkehr zu fördern. Hierzu wurden der Bundesrepublik Deutschland für die gesamte Förderperiode ca. 208 Millionen Euro zugewiesen, die vom Bundesamt verwaltet werden.
Gefördert werden vornehmlich Projekte, welche die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbessern, die Erstintegration und Chancengerechtigkeit von Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorantreiben oder die freiwillige Rückkehr und nachhaltige Reintegration weiterentwickeln. Interessierte Projektträger werden durch Mitarbeitende des Bundesamtes beraten.
Internationale Netzwerk- und Gremienarbeit
Europäischer und internationaler Informationsaustausch gewährleistet objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen im Bereich Migration und Asyl. Das Bundesamt pflegt den Kontakt und Informationsaustausch mit europäischen und internationalen Gremien, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Für EASO und das EMN fungiert es jeweils als nationale Kontaktstelle. Auch bei der General Directors’ Immigration Services Conferenc (GDISC) ist das Bundesamt vertreten.
Im Rahmen des EMN fungiert das Bundesamt als nationale Kontaktstelle. In regem Austausch mit den Mitgliedsstaaten und den Organen der EU stellt die Kontaktstelle objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen im Bereich Migration und Asyl zur Verfügung.
GDISC ist ein Zusammenschluss der Migrationsbehörden Europas auf der Ebene der Generaldirektoren innerhalb eines informellen Netzwerks. Dies soll sowohl die praktische Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Teilnehmerstaaten erleichtern und fördern als auch als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Best-Practices und den Aufbau von Expertennetzwerken fungieren.
Resettlement – Relocation – Humanitäre Aufnahme
Dem Bundesamt obliegt die Zuständigkeit zur Durchführung des Resettlement-Verfahrens. Resettlement ist die dauerhafte Aufnahme von Personen aus einem Drittstaat, in dem die Betroffenen zunächst Schutz gesucht haben und dort weder eine Perspektive der Integration noch eine Perspektive für eine Rückkehr in ihr Heimatland haben.
Im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens werden in Deutschland Menschen aufgenommen, die angesichts einer Krisensituation aus ihrem Heimatland geflohen sind und kurz- oder langfristig nicht dorthin zurückkehren können.
Über das so genannte Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus besonders stark beanspruchten EU-Mitgliedstaaten in andere Mitgliedstaaten umverteilt. Damit soll eine gerechte Verteilung der Geflüchteten innerhalb Europas gewährleistet werden.
Förderung der freiwilligen Rückkehr
Freiwillige Rückkehr ist ein Steuerungsinstrument der Migrationspolitik. Die Koordination liegt im Aufgabenbereich des Bundesamtes und wird von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK IRM) seit Dezember 2014 wahrgenommen.
Die BLK IRM koordiniert die Arbeit verschiedener Akteure und Praktiker aus Bund, Ländern und Kommunen in dem Bereich freiwillige Rückkehr, aber auch in den Bereichen Rückführung, Überstellungen innerhalb des Dublin-Verfahrens und Reintegration. Dies soll im Interesse der Ausreisepflichtigen und der Behörden ein einheitliches, transparentes und humanes Rückkehrverfahren gewährleisten.
Bund und Länder unterstützen die freiwillige Rückkehr durch eine Vielzahl von Fördermaßnahmen:
Das humanitäre Hilfsprogramm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme) unterstützt Rückkehrwillige durch die Übernahme von Reisebeihilfen, Transportkosten sowie Starthilfen. REAG/GARP ist auch Vorbild für verschiedene Rückkehrprogramme anderer europäischer Staaten.
Neben diesem Grundprogramm bietet das Bundesamt weiterer Reintegrationsprojekte, die vor allem spezielle Situationen in bestimmten Herkunftsländern berücksichtigen.
Bei der Rückkehrinitiative European Reintegration Instrument Network (ERIN) nutzt das Bundesamt die Synergien in der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten, um die Reintegration der Rückkehrenden zu verbessern. Dabei helfen lokale Partner in den Krisenregionen direkt.
Mit dem Kosovo-Rückkehrerprojekt URA2 unterstützt das Bundesamt Personen nach ihrer Rückkehr unter anderem bei der Arbeitssuche und durch psychologische Betreuung.
Eine freiwillige Rückkehr kann nur auf Basis einer umfassenden Beratung stattfinden. Mit der Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF) bietet das Bundesamt potenziellen Rückkehrenden und auch den verschiedenen Rückkehrberatungsstellen umfangreiche Informationen über die verschiedenen Herkunftsländer. Die Datenbank gibt Auskunft über berufliche Möglichkeiten, Förderprogramme und Ansprechpartner. Zusätzlich wird potenziell Rückkehrenden durch das ZIRF-Counselling die Möglichkeit gegeben, sich mit individuellen Fragen direkt an das Bundesamt zu wenden.
Personaleinsatz im Ausland
Durch den Austausch von Liaisonpersonal mit Migrationsbehörden ausgewählter EU-Mitgliedstaaten wird der Informationsfluss in den Bereichen Asyl, Migration, Integration und Rückkehr verbessert und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung europäischer Rechtsnormen verstärkt. Außerdem vermittelt das Liaisonpersonal auch im Rahmen der Durchführung der Dublin-Verordnung zwischen den Mitgliedstaaten. Zugleich wird ein gegenseitiger Austausch von Best-Practice zwischen den Partnerbehörden gefördert.
An ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen setzt das Bundesamt Verbindungspersonal zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Fachaufgaben ein. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem BMI und dem Auswärtigen Amt (AA), die der Beschleunigung der Asylverfahren dienen soll.
Mit der Weiterentwicklung der Fachaufgaben des Bundesamtes wurde auch das Aufgabenprofil des Verbindungspersonals dem geänderten Bedarf und den Anforderungen des BMI angepasst. Neben den ursprünglichen Aufgaben, wie der Unterstützung des AA bei der Feststellung der asyl- und rückführungsrelevanten Lage im Einsatzland, bei der Visa-Erteilung sowie der Informationsgewinnung für das Bundesamt und für die Verwaltungsgerichte nimmt das Verbindungspersonal auch wesentliche Aufgaben in den Bereichen Rückkehr und Migration wahr. Hierzu zählen die Beobachtung der weiteren Entwicklung der Rückgeführten und die Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und der Rückführung.