Erwerbstätigkeit von Inhabern der Blauen Karte EU in Deutschland , Datum: 23.01.2017, Format: Projekt (abgeschlossen), Bereich: Behörde

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Dieses Forschungsprojekt umfasst eine repräsentative Befragung unter Inhabern der Blauen Karte EU in Deutschland.

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Barbara Heß

Position: Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Dieses Forschungsprojekt diente der Ermittlung von Informationen über die berufliche Qualifikation und Tätigkeit, die Zuwanderungsmotive und Bleibeabsichten sowie die Situation der Familienangehörigen von Inhabern der Blauen Karte EU in Deutschland.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führte im Herbst 2014 im Rahmen des Forschungsprojektes "Erwerbstätigkeit von Inhabern der Blauen Karte EU in Deutschland" eine Online-Befragung durch. Vielen Dank an alle Teilnehmer für Ihre Unterstützung!

Die Befragung diente der Ermittlung von Informationen über die berufliche Qualifikation und Tätigkeit, die Zuwanderungsmotive und Bleibeabsichten sowie die Situation der Familienangehörigen der Blaue-Karte-Inhaber. Sie leistete damit auch einen Beitrag zur Evaluation der Blauen Karte EU als bevorzugten Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Zuwanderer in Deutschland.

Der Forschungsbericht "Die Blaue Karte EU in Deutschland" analysiert die Ergebnisse aus den 4.340 eingegangenen Antworten. Wie die Studie zeigt, sehen viele der Befragten große Vorteile in der Blauen Karte EU. Dazu zählen die Möglichkeit des Familiennachzugs, der EU-Mobilität und die gute Bleibeperspektive. Auch für Deutschland ist diese Zuwanderung von Vorteil: Blaue-Karte-EU-Inhaber sind sehr gut qualifiziert, da für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels ein Hochschulabschluss Bedingung ist. Ein Drittel hat dabei (ausschließlich oder zusätzlich) in Deutschland studiert.

Hinweis

Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten (Mindestgehalt erforderlich). Dieser Aufenthaltstitel wurde zum 1. August 2012 eingeführt. Inhaber der Blauen Karte EU können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link „Blaue Karte EU“.