Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen , Datum: 17.10.2016, Format: Projekt (abgeschlossen), Bereich: Behörde

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Von 2008 bis 2012 sind in Deutschland fast 39.000 Menschen als Asylberechtigte anerkannt worden oder haben einen Status gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Dies bedeutet, dass sie einen verhältnismäßig sicheren Status innehaben und für sich und ihre Angehörigen eine langfristige Perspektive in der Bundesrepublik entwickeln können. Bislang war jedoch kaum bekannt, wie sich die Lebenssituation dieses Personenkreises nach einigen Jahren des Aufenthalts in Deutschland gestaltet. Denn die Forschung zum Thema Asyl und Flüchtlinge richtete sich traditionell vor allem auf die Zuwanderung selbst, die Asylpolitik und auf die Situation von Asylbewerbern im Verfahren bzw. nach einer Ablehnung des Asylantrags.

Standardisierte, bundesweite schriftliche Befragung

Das BAMF hat deshalb im Jahr 2014 frühere Asylbewerber aus sechs Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien) schriftlich befragt. Die Stichprobenziehung erfolgte über das Ausländerzentralregister und ausgewählte Ausländerbehörden. Die betreffenden Personen sind in den Jahren 2008 bis 2012 als Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge mit Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden. Im Laufe des Jahres 2015 wurden die eingegangenen Fragebögen ausgewertet und der Forschungsbericht erstellt.

Kontakt

Dr. Susanne Worbs

Position: Referatsleiterin

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Die Untersuchung soll vor allem den gegenwärtigen Stand der Integration in verschiedenen Lebensbereichen erfassen. Daneben wurden einige Daten zum Integrationsverlauf (z.B. Stationen der Arbeitsmarktpartizipation) und zur Nutzung institutioneller Integrationsangebote, wie dem Integrationskurs oder der Migrationsberatung, erhoben. Damit sollen zum einen mögliche spezifische Schwierigkeiten von Flüchtlingen im Integrationsprozess erkannt werden. Zum anderen lassen sich auf dieser Basis Empfehlungen für zielgruppengerechte integrationspolitische Maßnahmen ableiten. Innovativ ist dabei der quantitativ-standardisierte und bundesweite Ansatz, da sich bisherige Untersuchungen zu diesem Themenkreis überwiegend einer qualitativen Methodik bedienten und häufig nur auf einzelne Kommunen bezogen waren.