Lust auf 15 Minuten Forschung? , Datum: 20.12.2022, Format: Meldung, Bereich: Forschung

Johannes Graf, wissenschaftlicher Mitarbeiter im BAMF-Forschungszentrum und Mitautor der SVR-Studie "Integration gelungen? Lebenswelten und gesellschaftliche Teilhabe von (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedlern", präsentiert Ergebnisse der Studie in einem Video. Der Beitrag wurde im Rahmen der "Akademischen Viertelstunde" des Bayerischen Kulturzentrums der Deutschen aus Russland veröffentlicht.

Personen mit (Spät-)Aussiedlerstatus sind eine besondere Zuwanderungsgruppe – nicht nur zahlenmäßig: Von 1950 bis 2020 wurden etwa 4,6 Mio. Menschen mit (Spät-)Aussiedlerstatus und deren Angehörige bei der Einreise nach Deutschland registriert. Sie sind deutsche Volkszugehörige und erhalten anders als andere Zuwandernde bereits im Aufnahmeverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit. Dennoch sehen sie sich oft mit ähnlichen Problemen und Herausforderungen konfrontiert, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland geht. Wie erfolgreich dieser Prozess verlaufen ist und wie es um ihre Meinung zu zentralen gesellschaftlichen Themen bestellt ist, hat Johannes Graf zusammen mit Dr. Nils Friedrichs vom wissenschaftlichen Stab des SVR untersucht.

In der ersten von zwei Ausgaben der "Akademischen Viertelstunde" zur Studie präsentiert Johannes Graf auf Einladung des Bayerischen Kulturzentrums der Deutschen aus Russland seine Ergebnisse zur wirtschaftlichen und sozialen Situation von (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedlerin hierzulande.

Warum die Klammern im Wort?

Deutsche Volkszugehörige und direkte Angehörige, die unter einem Kriegsfolgenschicksal des Zweiten Weltkriegs gelitten haben, sowie deren Nachkommen, die ihre jeweiligen Aussiedlungsgebiete im Zuge eines Aufnahmeverfahrens nach den Regelungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) verlassen haben, sind (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler. Zwischen 1950 und 2020 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Zuzug von insgesamt etwa 4,6 Millionen Personen mit (Spät-)Aussiedlerstatus registriert. Davon kamen ca. 2,8 Millionen bis zum Jahr 1992 an. Diese werden nach dem damaligen Rechtsbegriff aus dem BVFG als "Aussiedlerinnen und Aussiedler" bezeichnet. Weitere etwa 1,7 Millionen kamen seit 1993 nach Deutschland. Das sind die "Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler". Der Begriff wurde mit dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) eingeführt. Er begrenzt den Zuzug faktisch auf Personen aus bestimmten Aussiedlungsgebieten und umfasst nur noch Personen, die vor dem 1. Januar 1993 geboren wurden. Die Klammerschreibweise soll darauf hinweisen, dass sowohl vor als auch nach 1993 zugewanderte Personen umfasst sind.

Seit 2006 kommen nur noch wenige Tausend Menschen pro Jahr als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach Deutschland. Während bis Ende der 1980er Jahre vor allem Personen aus Polen und Rumänien zuwanderten, wurden nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die Sowjetrepubliken bzw. die daraus hervorgegangenen Staaten zum wichtigsten Herkunftsgebiet.