BSK-Journal Nr. 01/2020 , Datum: 24.01.2020, Ausgabe: 01, Format: Newsletter

Kursunterbrechung zwischen Weihnachten und Neujahr

Der 24.12. und der 31.12. gelten nach dem § 4 Abs. 2 AbrRL nicht als Unterbrechungstage

Änderung der Pädagogischen Konzepte

Zum 10.12.2019 wurden folgende pädagogische Konzepte aktualisiert:

Die Konzepte sind ab sofort gültig. Die konkreten Änderungen sind im Dokument "Pädagogische Konzepte - Übersicht der Änderungen" zusammengefasst.

Die Konzepte für den Basiskurs B2 und "Nichtakademische Gesundheitsberufe" wurden bereits früher aktualisiert.

Neue BAMF-Homepage

Seit dem 14.11.2019 ist die neue Homepage des BAMF online. Sie finden dort unter anderem:

Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Eine Lehrerin im Berufssprachkurs steht vor einer Tafel Quelle: Carsten Büll

Gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu dürfen, ab dem 01.01.2022 eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Die neue Zusatzqualifizierung (ZQ BSK) wird aktuell von der Firma telc gGmbH entwickelt und voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2020 bundesweit implementiert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

BerD Online

BerD Online ist Ihre digitale Fachanwendung zur Verwaltung, Koordinierung und Abrechnung von berufsbezogener Sprachförderung. Die Implementierung neuer Funktionsweisen, sogenannter Inkremente, erfolgt stufenweise. Es werden laufend neue Funktionalitäten im System freigeschaltet. Als erstes Inkrement wurde für Sie die Online-Beantragung von Folgezulassungen in BerD Online zur Verfügung gestellt. Seit November können Sie auch Ihre eigenen Daten im System vor Beantragung der Folgezulassung bearbeiten und aktualisieren. Die Anwendung können Sie unter https://berd.bamf.de/berd-online aufrufen.

Fahrkostenanträge für Teilnehmende im Rechtskreis SGB III

Seit dem 01.08.2019 können auch Teilnehmende aus dem Rechtskreis SGB III einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss stellen.

Empfängerinnen und Empfänger von ALG I können seit dem Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes am 1. August 2019 auch einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss stellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Leistungsbescheide, aus denen der Leistungszeitraum hervorgeht, in Kopie bei der Antragstellung eingereicht werden. Damit unterscheidet sich die Nachweispflicht bei Fahrkostenanträgen je nach Leistungsbezug: Bei Leistungsbezug nach SGB II (ALG II) muss kein Leistungsbescheid in Kopie beigelegt werden.

Folgezulassung: Fristen zur Antragstellung

Wir möchten hier noch einmal die fristgerechte Einreichung des Folgezulassungsantrags thematisieren:

Der Antrag zur Folgezulassung soll möglichst 6 Wochen vor Ablauf der Zulassung eingereicht werden. Mit Einhaltung dieser Frist kann das BAMF gewährleisten, dass der Antrag rechtzeitig und schnellstmöglich bearbeitet werden kann. Bitte beachten Sie dabei, dass es auf Grund Ihrer Meldeverpflichtungen gemäß DeuFöV und AbrRL DeuFöV bereits vier Wochen vor Auslaufen der Zulassung schwierig wird Kurse zu planen. Vier Wochen vor Kursbeginn sollte der Antrag spätestens eingegangen sein. Folgezulassungsanträge können frühestens drei Monate vor Ablauf der Zulassung gestellt werden.

Begründungen bei Fortsetzung des Kursbesuchs trotz hoher Fehlzeiten

Bei über 30% Abwesenheit können Teilnehmende den Kurs nur fortsetzen, wenn dies stichhaltig vom Träger begründet wird. Das Verfahren bei hohen Fehlzeiten möchten wir hier noch einmal klarstellen:

Bei über 30 Prozent Abwesenheit können Teilnehmende den Kurs nur fortsetzen, wenn dies stichhaltig vom Träger begründet wird. Bereits mit dem Erreichen einer 20 prozentigen Fehlzeit von verpflichteten Teilnehmenden besteht nach den Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid für Kursträger eine Meldepflicht an die Arbeitsverwaltungen. Fehlt der Teilnehmende darüber hinaus und die gesamte Fehlzeit übersteigt 30 Prozent der Unterrichtseinheiten, die der berechtigte oder verpflichtete Teilnehmende besuchen soll, ist nicht mehr mit einem erfolgreichen Kursabschluss zu rechnen. In diesem Fall sind nach § 2 Absatz 2 AbrRL DeuFöV keine weiteren Unterrichtseinheiten oder mit dem Kursbesuch zusammenhängende Kosten erstattungsfähig. Nur wenn der Kursträger eine nachvollziehbare, plausible Begründung gibt, weshalb trotz der hohen Fehlzeiten ein positiver Kursabschluss erwartet wird und eine weitere Kursteilnahme gerechtfertigt ist, können Folgekosten erstattet werden.

Eine allgemeine Aussage, dass ein positiver Kursabschluss erwartet wird, reicht nicht aus. Die Prognose eines positiven Kursabschlusses ist mit Lernstandserhebungen oder Zwischentests nachzuweisen. Diese Begründung ist rechtzeitig, vor dem Erreichen der 30 prozentigen Fehlzeit, an den zuständigen BAMF-Außendienstmitarbeitenden zu senden, der eine Fortsetzung des Kurses genehmigen kann. Diese Genehmigung ist mit der Schlussabrechnung des Kurses als Doppel mit einzureichen.

Bericht aus dem C1-Kurs der VHS Meppen

Anlässlich des Tags der deutschen Sprache am 14. September hat der freie Journalist Heinrich Schepers den C1-Kurs der Volkshochschule in Meppen besucht:

"Fünf Frauen und vier Männer sitzen konzentriert in einem kleinen Klassenraum der Volkshochschule (VHS) in Meppen im Landkreis Emsland. VHS-Dozent Dirk Schneider erklärt, welche formalen Punkte beim Schreiben eines Geschäftsbriefes beachtet werden müssen, zeigt die sprachlichen Gepflogenheiten auf und erläutert, welche Floskeln besser vermieden werden sollten, wenn ein Anschreiben erstellt wird. Im Anschluss geht er geduldig auf die Fragen der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ein.

Schneider korrigiert manchmal kleinere sprachliche Fehler. Mit seinen Schülerinnen und Schülern zeigt er sich aber grundsätzlich sehr zufrieden. "Die werden das alle packen", sagt der Dozent mit Blick auf die Prüfung, die allen Kursteilnehmenden bevorsteht.

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Neue FAQ-Liste

Eine Zusammenfassung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema "Berufssprachkurse" finden Sie hier.