Online unterschreiben , Datum: 02.12.2022, Format: Meldung, Bereich: Integration

Die qualifizierte elektronische Signatur auf Zuwendungsbescheiden ersetzt die manuelle Unterschrift im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" im BAMF.

"Wir messen der Digitalisierung im Integrationsbereich im Bundesamt große Bedeutung bei und sind hier mit einzelnen Leuchtturm-Projekten auf einem guten Weg", erklärt Martin Lauterbach, Gruppenleiter im Integrationsbereich.

Seit November ist es möglich, Bescheide und Schriftstücke digital zu unterzeichnen. Vorteil für die Zuwendungsempfänger ist: Sie erhalten und speichern den rechtsgültigen Nachweis elektronisch und können ihn jederzeit digital weiterverwenden. Auf diese Weise können weitere Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes digitalisiert werden. Dazu zählen auch solche, die auf das Vorhandensein von rechtsgültigen Nachweisdokumenten in elektronischer Form angewiesen sind.

Auch für die Zeichnenden im BAMF ist die Digitalisierung ein guter Weg: "Für mich erleichtert und beschleunigt der Einsatz der Fernsignatur die Bearbeitung von Zuwendungsbescheiden", sagt Martin Lauterbach.

Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur im BAMF

Screen eines SignaturvorgangsGrößer darstellen Quelle: BAMF

Vereinzelt existierten im BAMF bereits Signaturkarten und -Lesegeräte, welche jedoch für die großflächige Verwendung nicht geeignet waren: Zu aufwendig, umständlich, unflexibel. Deshalb entschied sich das BAMF, eine ortsunabhängige Alternative einzuführen: die sogenannte Fernsignatur. Damit wird dasselbe Vertrauensniveau erreicht, sie gilt als anerkannte qualifizierte elektronische Signatur (QES-Methode) und damit als rechtsgültiger Schriftformersatz. Auf Benutzbarkeit und Barrierefreiheit wurde bei der Entwicklung ebenso geachtet wie auf Datenschutz und IT-Sicherheit.

Mit dem Onlinezugangsgesetz bieten Behörden seit 2017 ihre Leistungen zunehmend online an. Insbesondere das Antragstellungsverfahren wird digital. Auf die elektronische Antragstellung folgt in vielen Behörden aber zunächst noch ein manueller Verwaltungsprozess, der mit der Versendung von papierbasierten Bescheiden an die Antragstellenden ab-geschlossen wird. Ursächlich dafür ist in vielen Fällen das sogenannte Schriftformerfordernis, das die eigenhändige Unterschrift auf dem Dokument voraussetzt.

Um einen vollständig digitalisierten Verwaltungsprozess zu erreichen, kann die qualifizierte elektronische Signatur als Schriftformersatz verwendet werden. Dies gilt grundsätzlich gemäß Paragraph 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), also für einen Großteil der behördlichen Prozesse, die digitalisiert werden sollen. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur wird im BAMF nun beispielsweise im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ), welches im Rahmen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) durch das BAMF administriert wird, die manuelle Unterschrift auf den Zuwendungsbescheiden entbehrlich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch unserem Beitrag: "Elektronisches Behördensiegel löst Amtsstempel ab"