EMN-Studie im Europarat vorgestellt , Datum: 17.04.2019, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Personen sitzen in einem Konferenzraum. Quelle: BAMF | Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Die deutsche Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) berichtete am 11. April über Erkenntnisse zum Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen im Ausschuss für Migration und Flüchtlinge der parlamentarischen Versammlung.

Die Studien des EMN bereiten migrationsrelevante Themen objektiv, verlässlich und EU-weit vergleichbar auf. Sie bilden damit eine wichtige Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit und für politische Institutionen sowie für Entscheidungs­trägerinnen und -träger. Dass dies auch für die parlamentarische Arbeit auf internationaler Ebene gilt, zeigt die Anfrage des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: Dieser hat die Deutsche Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrations­netzwerks eingeladen, Ergebnisse aus der EMN-Studie zu unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland vorzustellen.

Der Ausschuss erarbeitet derzeit einen Bericht, der sich mit dem Verschwinden von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beschäftigt. Im Fokus des Berichtes sollen unter anderem die Umsetzung von internationalen Standards und die Nutzung von Datenbanken stehen, die es ermöglichen, vermisste Minderjährige rasch wiederzufinden oder ihr Verschwinden zu verhindern. Der Ausschuss war folglich daran interessiert, wie mit diesen Sachverhalten in Deutschland umgegangen wird.

"Politische Arbeit – in der Regierung, in Parlamenten und durch die Zivilgesell­schaft – braucht verlässliche Informationen. Die Studien des EMN fassen die wichtigsten rechtlichen Regelungen und empirischen Erkenntnisse zu Thematiken zusammen, und das EU-weit vergleichbar", so Paula Hoffmeyer-Zlotnik, Ko-Autorin der Studie "Unbegleitete Minderjährige in Deutschland". Sie stellte die wesent­lichen Erkenntnisse der Studie im Europarat vor. Dazu gehört, dass es derzeit keine umfassenden und aussagekräftigen Daten zu vermissten unbegleiteten Minderjährigen gibt. Die Datenbank des Bundeskriminalamtes (siehe "Links") kann zwar Tendenzen aufzeigen. Oft werden jedoch Erledigungen dort nicht eingetragen und es kommt zu Mehrfachzählungen, etwa wenn keine Identitätsdokumente vorhanden sind oder ein Name unterschiedlich geschrieben wird.

In ihrem Vortrag ging es auch um das Vorgehen der Aufnahmeeinrichtungen und Jugendämter, wenn Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe verschwinden. Die möglichen Gründe für das Verschwinden sind sehr unterschiedlich:

  • Oft verlassen unbegleitete Minderjährige ihre Einrichtungen, um zu Familienangehörigen an anderen Orten in Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten zu gelangen.
  • Andere Gründe können Konflikte in der Einrichtung oder die Unzufriedenheit mit der Zuteilung im Verteilungsverfahren sein.
  • Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass vermisste unbegleitete Minderjährige Opfer von krimineller Ausbeutung oder Menschenhandel werden.

Grafik zur Entwicklung der Zahl der vermissten und wieder aufgetauchten unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland (von 2015 bis 2018) Entwicklung der Zahl der vermissten und wieder aufgetauchten unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland seit 2015. Im Jahr 2018 machte die Zahl der vermissten UMF insgesamt 3,4 Prozent bezogen auf die Gesamtzahl aller vermissten Personen in Deutschland aus. Quelle: Datei "Vermisste/Unbekannte Tote" des BKA. Die Zahlen aus der Datenbank können nur eine Tendenz darstellen, da es sowohl zu Unter- als auch zu Übererfassungen kommt.

In der anschliessenden Diskussion hatten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Gelegenheit, Fragen zu den vorhandenen Daten, zur interstaatlichen Kooperation in diesem Bereich und zur Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen über die Volljährigkeit hinaus zu stellen.

Die vorgestellte Studie wurde von Julian Tangermann und Paula Hoffmeyer-Zlotnik im Rahmen ihrer Arbeit für das Europäische Migrationsnetzwerk verfasst und im Mai 2018 veröffentlicht. Sie kann über den Link unter "Downloads" heruntergeladen werden. Der EU-weite Synthesebericht, der die Ergebnisse von 26 nationalen Studien zusammenfasst, ist ebenfalls unter "Downloads" abrufbar.

Bereits am 04. April fand eine weitere Kooperationsveranstaltung zwischen Europarat, der Europäischen Kommission und dem EMN statt. Auf einer gemeinsam ausgerichteten internationalen Konferenz zum Thema "Alternativen zur Abschiebungshaft" in Straßburg diskutierten rund 200 Teilnehmende konkrete Beispiele und praktische Alternativen zur Inhaftnahme von Migrantinnen und Migranten in verschiedenen Teilen Europas, wie der Meldung des Europarates entnommen werden kann (siehe "Links").

Mehr Informationen zur Arbeit des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates finden sich auf der Webseite des Ausschusses (siehe "Links").