Die Frage nach der Identität , Datum: 12.06.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Um die Frage "Wie lässt sich die Identität von Schutzsuchenden feststellen?" drehte sich das Netzwerktreffen von Expertinnen und Experten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus dem Bereich Asyl. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten sie gemeinsam Ende Mai zum Thema "Identitätsfeststellung" nach Nürnberg eingeladen.

Zentrale Aufgabe von EASO ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei der Durchführung von Asylverfahren ist die Klärung der Identität der Schutzsuchenden. Zu Beginn der Veranstaltung hieß Ursula Gräfin Praschma, Leiterin der Abteilung "Internationale Aufgaben, Grundlagen Asyl und Migration, Sicherheit im Asylverfahren", die internationalen Gäste im Bundesamt willkommen. Mit ihren einleitenden Worten unterstrich sie sowohl die Bedeutung der Identitätsfeststellung für das gesamte Asylverfahren als auch für die tägliche Arbeit der zuständigen Behörden.

Im großen Konferenzsaal standen dann zunächst Vorträge und Diskussionen zu den organisatorischen Aspekten von Identitätsfeststellungsverfahren im Fokus. Während Finnland und Deutschland über ihre Erfahrungen mit dem Integrierten Identitätsmanagement berichteten, beleuchtete der UNHCR die Relevanz effizienter Asylverfahren. Das Integrierte Identitätsmanagement bezeichnet die frühzeitige Registrierung von Asylsuchenden unter Nutzung biometrischer Merkmale, den Datenaustausch über ein Kerndatensystem sowie die Ausstellung eines Ankunftsnachweises.

Gemeinsam mit seinen niederländischen Kollegen zeigte Julian Detzel, Leiter des Referats "IT-Strategie und Grundsatzfragen, IT-Projektmanagement", ein Beispiel für eine Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Denn beim Thema "Sprachanalyse" haben niederländische und deutsche Behörden zunächst unterschiedliche Wege eingeschlagen. Die Analyse von Sprachaufnahmen von Antragstellenden soll Hinweise auf deren Herkunftsland geben, wenn zum Beispiel keine Ausweisdokumente vorliegen. Die niederländischen Behörden lassen dabei Sprachaufnahmen von Muttersprachlern analysieren. Das BAMF setzt für die Analyse dagegen auf ein Computerprogramm zur Spracherkennung. In einem gemeinsamen Projekt sollen die Vorteile der beiden Ansätze zu einer Lösung kombiniert werden, die sich in allen EU-Mitgliedstaaten einsetzen ließe. Im nächsten Schritt werden dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen in den beiden Staaten und der EU evaluiert.

Im weiteren Verlauf des Expertentreffens folgte eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Einsatz von IT-Tools als unterstützende Instrumente zur Identitätsfeststellung. Im IT-Labor des Bundesamtes verschafften sich die Gäste einen Eindruck von der softwaregestützten Sprachanalyse, der Namenstranskription und der Auswertung von mobilen Geräten, die im BAMF eingesetzt werden. Bei dieser Gelegenheit, aber auch bei den Vorträgen und Diskussionsrunden suchten die internationalen Gäste den fachlichen Dialog. Herausforderungen wurden offen angesprochen, Lösungen intensiv diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht.