Ein Gespräch, das alles entscheidet , Datum: 07.08.2024, Format: Reportage, Bereich: Presse

Mohammad Hamidi ist aus Afghanistan nach Deutschland geflohen. Ob er bleiben darf, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheiden. Wie läuft eine Anhörung dort ab?

Von einem Tag auf den anderen ändert sich für Mohammad Hamidi alles. Es ist der 15. August 2021, als die Taliban Afghanistans Hauptstadt Kabul einnehmen und die Macht in dem Land an sich reißen. Die Machtübernahme der Islamisten zerbricht die Hoffnungen und Träume vieler Afghanen. Hamidi sagt über den 15. August: "Das war der schlimmste Tag meines Lebens." Er sitzt in einem Büroraum am Stadtrand von Gießen, mehr als 5000 Kilometer von Kabul entfernt, an einem Mittwochvormittag im Juni 2024. Der schlimmste Tag in Hamidis Leben liegt inzwischen fast drei Jahre zurück. Doch an diesem Mittwoch muss er die Vergangenheit wieder aufleben lassen - denn es geht um seine Zukunft.

leer Quelle: © F.A.Z.-Foto | Lucas Bäuml

Das Büro, in dem Hamidi Platz genommen hat, gehört zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Außen an der Bürotür prangt ein Schild: "Anhörung im Gange. Bitte nicht stören."

Inzwischen fordern fast alle Parteien mehr oder zumindest schnellere Abschiebungen. Doch bevor eine Abschiebung überhaupt infrage kommt, muss eine Anhörung erfolgen. Zuständig dafür ist das BAMF. Es prüft, ob ein Flüchtling Anspruch auf Asyl oder einen anderen Schutzstatus hat. Doch wie läuft eine solche Anhörung ab? Welche Fragen werden gestellt, welche Informationen benötigt? Wonach also entscheidet die Behörde, wer bleiben darf und wer nicht?

Gegenüber von Mohammad Hamidi sitzt Nadine Kelter, eine Frau in ihren Dreißigern. Sie ist Entscheiderin beim BAMF und an diesem Tag für die Anhörung des Afghanen zuständig. "Das Gespräch heute ist sehr, sehr wichtig, und es ist das einzige, das Sie beim Bundesamt haben", erklärt Kelter und blickt über die zwei Bildschirme auf ihrem Schreibtisch hinweg zu dem Asylbewerber. Kelter und Hamidi heißen in Wirklichkeit anders. In diesem Text sind ihre Namen verfremdet und einige Details anonymisiert oder ausgespart, um Rückschlüsse auf die Identitäten der beiden zu vermeiden. Zwischen Hamidi und Kelter hat eine Sprachmittlerin Platz genommen, sie wird die Fragen der Entscheiderin übersetzen und die Antworten des Asylbewerbers. Deutsch-Dari, Dari-Deutsch, ein Gespräch über Bande.

Die Anhörung bestehe aus drei Teilen, erklärt Kelter zu Beginn. "Sie fühlen sich heute gesund und sind in der Lage, das Gespräch mit mir zu führen?", fragt sie noch. "Ja, warum nicht?", antwortet Hamidi. "Sie sind alle sehr freundlich." Dann geht es los mit Teil eins: Belehrung und Abgleich der Personaldaten. Mohammad Hamidi ist 23 Jahre alt, geboren in einer Taliban-Hochburg im Osten Afghanistans, aufgewachsen in Kabul. Nach Deutschland kam er, so wird er es später erzählen, auf dem Landweg über Pakistan, Iran, die Türkei, Bulgarien, Serbien und Österreich. Bis ins Detail lassen sich die biographischen Angaben Hamidis nicht überprüfen.

Teil zwei der Anhörung dreht sich um die Zulässigkeit von Hamidis Asylantrag. Seine Fingerabdrücke, erzählt der Flüchtling, habe er erstmals in Österreich geben müssen; über seine Möglichkeiten, einen Asylantrag zu stellen, wird er dort nach eigener Aussage jedoch nicht aufgeklärt. Nach einigen Stunden, vielleicht einem Tag, so genau wisse er es nicht mehr, sei er in einem Zug gewesen. Er sei davon ausgegangen, nach Deutschland zu fahren. Doch Hamidi landet in Frankreich.

Laut Dublin-Verfahren ist in der Regel das EU-Land, in dem die Fingerabdrücke eines Flüchtlings erstmals gespeichert werden, verantwortlich für das Asylverfahren. Wie das in Österreich und Frankreich gewesen sei, fragt Kelter. "Konnten Sie dort mal erzählen, warum Sie Afghanistan verlassen haben?" Hamidi verneint. In Frankreich wird er registriert, bekommt monatlich Geld vom Staat, doch ist ansonsten auf sich allein gestellt - abgesehen davon, dass er gelegentlich bei einem entfernten Verwandten seiner Mutter übernachten kann. Flüchtlingsunterkünfte, wie Deutschland sie hat, gebe es in Frankreich nicht, sagt Hamidi. Also schläft er unter Brücken, in Parks, auf der Straße, wo sich auch drogenabhängige junge Männer herumtreiben. Hamidi sagt, er habe große Angst gehabt.

Als der Flüchtling seine Ausführungen beendet hat, will Kelter wissen, warum die Bundesrepublik ihn nicht nach Österreich oder Frankreich zurückschicken sollte. Er kenne die Dublin-Regelung, räumt Hamidi ein. Dennoch hoffe er auf Nachsicht. "Ich wollte von Anfang an nach Deutschland", erklärt er. Hier habe er Freunde und einen Verwandten, hier fühle er sich wohl, hier will er sich integrieren.

Hinter den beiden Bildschirmen rasen Nadine Kelters Finger stakkatoartig über die Tastatur, das Klackern tönt durch den Raum. Die Entscheiderin protokolliert die Aussagen Hamidis. Der ist höflich, bedankt sich häufig und beantwortet jede Frage stets direkt, ohne zu zögern und mit fester Stimme. Zwar merkt man ihm die Anspannung an - die steife Sitzposition, die verschränkten Arme, abgestützt auf dem Tisch, der konzentrierte Blick; doch verängstigt wirkt der junge Mann nicht. Das mag auch mit der Gesprächsatmosphäre zu tun haben: Anhörung, das klingt nach Verhör, Bürokratie, bitterem Ernst. Doch in diesem Gespräch ist der Umgang freundlich, ruhig, es wird viel gelächelt.

Die Entscheider des BAMF bestimmen darüber, wem Deutschland Schutz gewährt. Dafür müssen sie ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vorweisen - mindestens mit Bachelorabschluss, die Fachrichtung ist egal - und ein dreimonatiges Qualifizierungsprogramm in der BAMF-Zentrale in Nürnberg durchlaufen. Das war nicht immer so: Als von 2015 an die Zahl der Asylanträge sprunghaft in die Höhe schoss, stellte das BAMF viele neue Entscheider ein, um der Lage Herr zu werden. Laut einem Artikel der "Nürnberger Nachrichten" aus dem Juni 2017, der sich auf einen internen Bericht der Behörde stützt, hatten 15 Prozent der damals etwa 3000 neu eingestellten Entscheider keine ausreichende Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen. 130 Entscheider waren ohne Studienabschluss, diese Angabe bestätigte das BAMF seinerzeit. Die Situation heute lasse sich nicht mit damals vergleichen, sagt ein BAMF-Sprecher auf Anfrage der F.A.Z. Ein Training "on the job" habe es allerdings immer gegeben, zudem seien die Entscheider "nachqualifiziert" worden - und mit dem Qualifizierungszentrum in Nürnberg habe man, auch als Reaktion auf den steigenden Bedarf, eine zentrale Ausbildungsstelle geschaffen.

Dort lernen die angehenden Entscheider Anhörungstechniken, rechtliche Grundlagen, den Umgang mit traumatisierten Menschen. Auch der Fragenkatalog für die Gespräche ist festgelegt, nicht jedoch die Reihenfolge der Fragen. Die Vorgaben begrenzen den Entscheidungsspielraum auf einen schmalen Korridor. Die Entscheidungen müssen dem rechtlichen Rahmen entsprechend nachvollziehbar sein und gut argumentiert. Zudem sieht die Qualitätssicherung des BAMF grundsätzlich vor, dass ein zweiter Entscheider die Bescheide überprüft, bevor sie verschickt werden. Vieraugenprinzip. Vereine wie Pro Asyl kritisieren, diese Vorgabe werde häufig nicht eingehalten. Der BAMF-Sprecher bestätigt das: "Die Vorgabe gibt es", sagt er, "doch aufgrund der hohen Antragszahlen musste man das aktuell ein Stück weit reduzieren." Dennoch sei die Qualitätssicherung "vergleichsweise umfangreich", sie enthalte zusätzlich zur Prüfung in den Außenstellen auch Stichproben durch das zentrale Qualitätsreferat. Das Bundesamt ist personell auf etwa 230.000 Asylanträge im Jahr ausgelegt. Im vergangenen Jahr gingen jedoch 350.000 Anträge ein. Nun werden mehr als tausend neue Stellen geschaffen.

Ob jemand in Deutschland Asyl erhält, so die Entscheiderin Nadine Kelter, hänge vor allem von der sogenannten Rückkehrprognose ab. "Was passiert jemandem, wenn er zurückkehrt in sein Herkunftsland?" Um das zu beurteilen, stützen die BAMF-Entscheider sich auf Lageberichte des Auswärtigen Amts zu verschiedenen Staaten und auf die sogenannten Herkunftsländer-Leitsätze. Das sind einheitliche Lageeinschätzungen innerhalb des Bundesamts, die von den Länderanalysereferaten der Behörde erstellt und aktualisiert werden. Diese Leitsätze sind nicht öffentlich einsehbar, was Anwälte und Flüchtlingsorganisationen immer wieder kritisieren. Die Leitsätze seien Verschlusssache, erklärt der BAMF-Sprecher, "um nachteilige Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen zu vermeiden und zu verhindern, dass Asylbewerber ihr Aussageverhalten an die Informationen anpassen".

Wichtiger als diese allgemeinen Informationen sind die persönlichen Fluchtgründe des jeweiligen Asylbewerbers. Denn das Grundrecht auf Asyl ist ein individuelles Recht, verbrieft im Grundgesetz und in europäischem Recht. Jeder Einzelfall muss geprüft werden.

Deshalb geht es im dritten Teil der Anhörung in dem Gießener Büro um Mohammad Hamidis Asylgründe - und damit um seine Heimat Afghanistan. Als er vier oder fünf Jahre alt war, erzählt Hamidi, sei seine Familie nach Kabul gezogen. Mutter, Vater, mehrere Schwestern, ein Bruder. Wie die Familie über die Runden gekommen sei, will Kelter wissen. "Es hat zum Leben gereicht, aber es war nicht gut", sagt Hamidi. Die Familie besitzt ein Stück Land in der Heimatstadt, der Vater arbeitet für die Regierung. Kelters Fragen springen thematisch nun hin und her, mal geht es um biographische Details (bei der Übersetzung von Dari in Englisch wurde Hamidis Name falsch erfasst), mal darum, ob Hamidi Unterstützung von Schleusern hatte (ja, aber der Kontakt lief ausschließlich über einen Cousin, der auch die Kosten übernommen hat), mal um die Namen seiner Geschwister. "Wie lange haben Sie die Schule besucht?", fragt Kelter. Bis zur achten Klasse, sagt Hamidi. Die Familie ist damals knapp bei Kasse, also beginnt er, als Schneider zu arbeiten. In seiner Freizeit spielt Hamidi Fußball. Es ist sein großes Hobby, seine Leidenschaft. Er träumt davon, eines Tages entdeckt zu werden.

Unvermittelt beginnt der junge Mann zu weinen, er legt den Kopf auf seinen Armen ab. Das Tastaturklackern verstummt. "Soll ich Ihnen mal ein Taschentuch reichen?", fragt Kelter vorsichtig und schiebt eine Box über den Tisch. "Oder benötigen Sie eine Pause?" Wenig später geht es weiter, Hamidi spricht nun etwas schneller und lauter, seine Stimme ist tränengedämpft. Er entschuldigt sich für das Weinen, es sei ihm peinlich, vor allem vor zwei Frauen. Doch die Verantwortung, die er für seine Geschwister übernehmen musste, die Aufopferung der Familie, damit Hamidis Bruder studieren konnte, der Traum vom Profifußball - für einen Moment hat ihn all das übermannt. Satz für Satz, Schicht für Schicht faltet sich die Lebensgeschichte Hamidis in Gießen auf.

Als die Taliban die Macht an sich reißen, entscheidet der Vater, dass die Familie Afghanistan schnell verlassen muss. "Unser Leben war in Gefahr", sagt Hamidi. Sechs Tage nach der Machtübernahme flieht er aus seinem Heimatland, gemeinsam mit einigen seiner Geschwister geht es über Pakistan zunächst nach Iran. Die Mutter ist chronisch krank, sie soll mit dem Vater und einigen Schwestern nachkommen, wenn sie dazu in der Lage ist. So lautet der Plan. Doch es kommt anders.

Der Vater ist auf dem Weg nach Iran - er will schauen, ob die Route für die Mutter und die Schwestern machbar ist -, als die Familie ihn plötzlich nicht mehr auf dem Handy erreichen kann. Bis heute fehlt jede Spur von ihm. "Ich bin mir sicher", sagt Hamidi und hebt eine Hand vor die Augen, die abermals tränenfeucht schimmern, "dass die Taliban ihn mitgenommen haben." Als ehemaliger Regierungsmitarbeiter war der Vater ihnen ein Dorn im Auge, schon vor der Machtübernahme wurde er von den Taliban in seiner Heimatstadt bedroht.

Für welches Ministerium sein Vater arbeitete, weiß Hamidi nicht genau. Leider hätten sie nie darüber gesprochen. Aus dem Berufsalltag des Vaters kennt er nur einige wenige Details. Hamidi sagt, er wüsste, dass viele Afghanen lügen, "deshalb habe ich mir den Dienstausweis schicken lassen", ob er ihn Kelter zeigen dürfe? Der Asylbewerber kramt sein Smartphone aus der Hosentasche und reicht es über den Tisch. Die Entscheiderin fragt nun sehr detailliert nach. Wie der Vater morgens zur Arbeit gekommen sei? Früher mit einem Fahrer, erzählt Hamidi, doch nach einem Attentat auf den Dienstwagen dann mit einem privaten Auto. Und musste der Vater bestimmte Kleidung tragen? Hamidi zeigt auf den Pressesprecher des BAMF, der mit dem Reporter an einem Tisch in der Ecke sitzt und Anzughose sowie ein weißes Hemd trägt. Lachen füllt den Raum.

"Ganz hypothetisch", fragt Nadine Kelter am Ende der Anhörung vorsichtig, "wenn Sie sich vorstellen, dass Sie zurückmüssten - was würde Ihnen geschehen?" Er hätte keine Zukunft, sagt Hamidi, könnte nicht arbeiten. Vielleicht würden die Taliban ihn töten oder ihn zwingen, sich ihnen anzuschließen. Hamidi erzählt, einige seiner engen Verwandten lebten nach wie vor in Kabul. Doch weil sie Frauen sind, dürften sie das Haus nicht verlassen. "Die Menschen, die noch dort leben, leben in völliger Grausamkeit", sagt Hamidi über seine Heimat. "Aber keinen interessiert es mehr."

Nach gut zweieinhalb Stunden ist das Gespräch vorbei. Eine durchschnittliche Anhörung, sagt Nadine Kelter mit Blick auf die Dauer und den Ablauf. Bis zu vier solcher Gespräche führt sie an einem normalen Arbeitstag. Wie geht man damit um, tagtäglich über das Schicksal von Menschen zu entscheiden? "Ich gehe in den Feierabend und lasse das alles hier auf der Arbeit", sagt Kelter. Für sie funktioniere das sehr gut. Dennoch gingen ihr manche Fälle nahe. "Menschlich gesehen würde ich teilweise andere Entscheidungen treffen", sagt Kelter. "Aber rechtlich sieht es manchmal anders aus."

Zu welchem Entschluss sie tendiert, weiß Kelter in der Regel schon während der Anhörung. Mit den Asylbewerbern spricht sie so lange, bis sie eine Entscheidung treffen kann. Bei besonders emotionalen Fällen wartet sie ein bis zwei Tage, bevor sie den Bescheid schreibt. Doch bei Hamidi ist Kelters Einschätzung eindeutig. Sie weiß, wie sie entscheiden würde, doch das darf nicht vorab in der Zeitung stehen. Ohnehin geht Hamidis Akte zunächst zum Dublin-Referat des BAMF. Das prüft, ob Deutschland überhaupt zuständig ist - oder ob Hamidis Fall an Österreich oder Frankreich verwiesen wird, wo der Flüchtling zuerst registriert wurde.

Im vergangenen Jahr dauerte ein Asylverfahren durchschnittlich fast sieben Monate. Bis eine endgültige unanfechtbare Entscheidung steht, vergeht noch mehr Zeit. Denn drei von vier abgelehnten Asylbewerbern klagen vor Verwaltungsgerichten gegen ihre Bescheide. Und jeder fünfte bekommt recht. Ein solches Gerichtsverfahren dauert im Schnitt 20 Monate.

Mohammad Hamidi wird noch einige Zeit warten müssen, bis er weiß, wie es für ihn weitergeht. Dennoch wirkt er nach dem Gespräch erleichtert, glücklich sogar. "Ich werde die Gesichter heute und die Art hier nie vergessen", sagt er, als Nadine Kelter und der Pressesprecher des BAMF den Raum bereits verlassen haben. Er hätte nicht gedacht, dass eine Anhörung so ablaufe: freundlich, auf Augenhöhe, nicht wie ein Verhör. In anderen europäischen Ländern habe er ganz andere Erfahrungen gemacht. Nun möchte Hamidi Deutsch lernen und arbeiten, um Steuern zahlen zu können und dem Staat nicht länger zur Last zu fallen, sagt er. Und er will seinen größten Traum verwirklichen: Fußball spielen.

Wenige Wochen nach der Anhörung gibt es eine erste Entscheidung. Nicht von Nadine Kelter, sondern vom Dublin-Referat des BAMF: Hamidis Asylverfahren, das steht nun fest, soll von Österreich übernommen werden.

Seine Vergangenheit hat Mohammad Hamidi ausführlich dargelegt. Über seine Zukunft entscheiden nun andere.

Von Jonas Wagner, Gießen

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