Dossier: Freiwillige Rückkehr und Reintegration , Datum: 22.10.2020, Format: Dossier, Bereich: Rückkehr

Wie Rückkehrberatung Orientierung gibt , Datum: 09.04.2024, Format: Meldung, Bereich: Rückkehr

Beschäftigen sich Migrantinnen und Migranten mit einer freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland, stellen sich häufig viele Fragen. Zur Beantwortung tragen die bundesweit vor Ort erreichbaren Rückkehrberatungsstellen bei, wo individuelle Möglichkeiten kostenlos und vertraulich besprochen werden.

Wie soll ich meine Rückreise organisieren? Womit kann ich meinen Lebensunterhalt verdienen? Wo soll ich nach meiner Rückkehr wohnen? Wer stellt mir die notwendigen Reisedokumente aus? Zahlreiche Fragen begleiten die Überlegungen von Migrantinnen und Migranten, die sich mit einer freiwilligen Ausreise und der Rückkehr in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat befassen.

Eine leicht zugängliche, vertrauliche und umfassende Beratung ist für sie in dieser Situation von zentraler Bedeutung. Für Menschen, die nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, stehen deshalb bundesweit über 900 Beratungsstellen zur Verfügung, die dabei unterstützen, eine informierte Rückkehrentscheidung zu treffen. Dazu ist es notwendig, über fundierte Informationen zu verfügen, auf deren Grundlage sich die eigenen Handlungsoptionen realistisch einschätzen lassen. Dazu gehört auch, die Situation im Herkunftsland sowie die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten möglichst genau zu kennen. Auch unter Zuhilfenahme des Informationsportals www.ReturningfromGermany.de ist all dies Gegenstand der Beratungsgespräche.

Staatliche und zivilgesellschaftliche Rückkehrberatung

In Deutschland ist die Rückkehrberatung Aufgabe der Bundesländer. Sie kann staatlich organisiert sein, etwa durch Ausländer- und Sozialbehörden, oder zivilgesellschaftlich getragen werden, zum Beispiel durch Wohlfahrtsverbände und Nichtregierungsorganisationen. In den Bundesländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland bietet das BAMF in den AnkER- und funktionsgleichen Einrichtungen auch durch eigene Mitarbeitende eine individuelle Rückkehrberatung an.

Die Rückkehrberatung ist unabhängig von der Bleibeperspektive und kann zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach dem Asylverfahren freiwillig aufgesucht werden. Eine Beratung verpflichtet nicht zur Ausreise, und sie hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens. Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Rückkehrberatungsstellen lassen sich beispielsweise über die Suchfunktion des Informationsportals www.ReturningfromGermany.de abrufen. Auf Wunsch der Rückkehrinteressierten kann die Kontaktaufnahme mit der Rückkehrberatungsstelle auch anonym erfolgen.

Persönliche Bedürfnisse und Möglichkeiten im Blick

Im Mittelpunkt der individuellen Rückkehrberatung steht stets die ganzheitliche Betrachtung des Einzelfalls. Die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater gehen daher speziell auf die persönliche Situation, die Bedürfnisse und die Möglichkeiten der rückkehrinteressierten Person ein. In diesem Kontext spielt auch der aufenthaltsrechtliche Status eine wichtige Rolle. Auf Grundlage der verfügbaren Rückkehr- und Reintegrationshilfen werden die individuellen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Organisatorische und finanzielle Unterstützung

Treffen Rückkehrinteressierte die Entscheidung zur freiwilligen Ausreise, leisten die Beratungsstellen organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Rückkehr und Reintegration. Sie helfen etwa dabei, die Anträge für Rückkehr- und Reintegrationsförderprogramme wie REAG/GARP 2.0, StarthilfePlus oder EURP (EU Reintegration Programme) zu stellen. Auch bei der individuell zu planenden Rückreise, die selbstständig mit Flugzeug, Bahn oder Bus erfolgt, sind die Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater behilflich. Sie unterstützen bei der Beschaffung von notwendigen Reisedokumenten wie beispielsweise Passersatzpapiere und organisieren die Fahrt zum Flughafen.

Beratung von vulnerablen Gruppen

In der Beratung liegt ein besonderes Augenmerk auf den Bedürfnissen von vulnerablen Gruppen. Ein eigens durch das BAMF geschaffenes Angebot, das sogenannte "ZIRF-Counselling" – ein Projekt der Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung – ermöglicht es Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberatern, gezielt nach spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten für vulnerable Personen zu suchen.

Digitales Beratungsangebot

Anhand verschiedener Symbole sind die Schritte von der Einreise über die Entscheidung bis zur Rückkehr mit den verschiedenen Informationsangeboten dargestellt. Über Kommunikationstools wie WhatsApp, Skype oder Facebook können sich Rückkehrinteressierte auch online – und auf Wunsch anonym - über eine freiwillige Rückkehr beraten lassen. Quelle: iStock | Halfpoint

Ergänzend zum Beratungsgespräch vor Ort steht das sogenannte "Virtual Counselling" zur Verfügung. Rückkehrinteressierte Migrantinnen und Migranten mit Wohnsitz in Deutschland können sich damit über Kommunikationstools wie WhatsApp, Skype, Viber und Facebook mit IOM-Mitarbeitenden in 19 Herkunftsländern für eine virtuelle Rückkehr- und Reintegrationsberatung verbinden. Das durch das BAMF geförderte Projekt bietet eine anonym und individuell gestaltete digitale Beratung, die zu einer informierten Rückkehrentscheidung beiträgt und den Beratungsprozess der Rückkehrberatungsstellen unterstützt.

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Migration ganzheitlich gestalten: Freiwillige Rückkehr als Chance
  2. "Wir unterstützen Rückkehrende dabei, ihre eigene Perspektive zu entwickeln"
  3. "Als wir in Erbil landeten, hatte ich das Gefühl, wieder atmen zu können"
  4. Informiert entscheiden: Die ersten Schritte einer freiwilligen Rückkehr
  5. Wie Rückkehrberatung Orientierung gibt
  6. Vielfältige Programme bieten individuelle Unterstützung für Ausreise und Neustart