Leitfaden für Integrationskursträger , Format: Dossier, Bereich: Integration

Vor-Ort-Kontrolle , Datum: 23.05.2024, Format: Meldung, Bereich: Integration

Grafische ProzessübersichtGrößer darstellen Quelle: BAMF

  • Sie besitzen eine Zulassung als Kursträger durch das BAMF

    Das Bundesamt führt regelmäßig unangekündigte oder angekündigte Vor-Ort-Kontrollen (VOK) durch. Dies können Verwaltungsprüfungen, Kursprüfungen oder Testprüfungen sein.

    • Verwaltungsprüfung

      • Regionalkoordinator/in prüft die relevanten Verwaltungsunterlagen

        Die Verwaltungsprüfung legt den Fokus auf die Dokumentation und die Unterlagen, die für die Durchführung der Integrationskurse relevant sind. Geprüft wird u.a.,

        - ob die Originalberechtigungen für alle Kursteilnehmenden vorhanden sind,
        - ob die Einstufungstests vollständig, ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt sowie dokumentiert wurden,
        - ob die Nachweise über Fehlzeiten (sofern erforderlich) vorliegen oder
        - ob die Fahrtkostenerstattung an die Teilnehmenden ausgezahlt wurde

    • Kursprüfung

      • Regionalkoordinator/in begutachtet den Kurs

        Bei einer Kursprüfung verschafft sich der/die zuständige Regionalkoordinator/in ein Bild von der Lernsituation vor Ort und gibt ein mündliches Feedback.

        Gegenstand der Betrachtung sind u.a. die Einrichtung und Ausstattung der Kursstätte, die Erreichbarkeit, das verwendete Unterrichtsmaterial, die Dokumentation, die Signaturliste etc. Der/die Regionalkoordinator/in nimmt zunächst im Kursraum Platz und wohnt dem Unterrichtsgeschehen bei.


    • Testprüfung

      • Regionalkoordinator/in prüft die Durchführung des DTZ/LiD.

        Im Rahmen der Testprüfung kontrolliert der/die zuständige Regionalkoordinator/in die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des DTZ/LiD und gibt ein mündliches Feedback.

        Schwere Verstöße können dazu führen, dass eine Prüfung nicht ausgewertet werden darf.

    • Feedback

      • Mündliches Feedback durch Regionalkoordinator/in

        Im Anschluss an die Prüfung gibt der/die Regionalkoordinator/in üblicherweise in einem mündlichen Feedback seine/ihre Beobachtungen wieder.

      • Schriftliches Feedback durch Regionalkoordinator/in, ggf. Stellungnahme durch Kursträger

        Nach der Prüfung erstellt der/die Regionalkoordinator/in ein Feedbackschreiben, das Ihnen als Kursträger per E-Mail oder postalisch zugeht. Sie haben somit die Möglichkeit, die bereits mündlich genannten Hinweise noch einmal durchzugehen und für Ihre weitere Tätigkeit zu berücksichtigen. Ggf. können Sie eine Stellungnahme zu den vorgebrachten Punkten einreichen.

        Verbesserungsvorschläge setzen Sie idealerweise zeitnah um.

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Kursträger werden (Zulassungsverfahren)
  2. Vor dem Integrationskurs
  3. Während des Integrationskurses
  4. Abschluss des Integrationskurses
  5. Vor-Ort-Kontrolle