Leitfaden für Integrationskursträger , Format: Dossier, Bereich: Integration

Abschluss des Integrationskurses , Datum: 23.05.2024, Format: Meldung, Bereich: Integration

Grafische ProzessübersichtGrößer darstellen Quelle: BAMF

Person kann Abschlusstests absolvieren


Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

Sie stellen sicher, dass der DTZ unmittelbar nach dem Ende des Sprachkursteils abgelegt wird, nicht erst nach dem Orientierungskurs. Außerdem melden Sie Ihre Kursteilnehmenden rechtzeitig bei der g.a.s.t. e.V. zum DTZ an und erfassen die Prüfungsmeldung über Inge-Online. Auch Teilnehmende, die zuvor bei einem anderen Kursträger einen Integrationskurs besucht haben und nur noch den DTZ absolvieren müssen, übermitteln Sie über InGe-Online.

Nähere Informationen zur Anmeldung im DTZ-Prüfstellenportal können Sie dem Trägerrundschreiben 18/2022 entnehmen.

Bei der Anmeldung der Kursteilnehmenden zum DTZ ist es nicht unbedingt ratsam, alle Kursteilnehmenden anzumelden. Kursteilnehmende, die ihr individuelles Stundenkontingent noch nicht ausgeschöpft haben, sollten nur angemeldet werden, wenn sich im Unterricht und im Probetest ergeben hat, dass diese das B1-Niveau haben und den Test aller Wahrscheinlichkeit nach bestehen werden. Im Zweifelsfall raten Sie den Kursteilnehmenden, zunächst weitere Sprachmodule zu besuchen.

Bitte beachten Sie: Teilnehmende eines Alphabetisierungskurses sowie in begründeten Einzelfällen Teilnehmende anderer Kursarten können Wiederholerstunden nach Ausschöpfen der Grundförderung auch ohne die Teilnahme am DTZ beantragen. Für diese Teilnehmendengruppe siehe Prozessschritt:

Prüfen, ob eine weitere DTZ-Prüfung möglich ist oder ein Antrag auf Wiederholung gestellt werden kann.

Nach ungefähr 4 Wochen erhält die Prüfstelle das Testergebnis.


Test Leben in Deutschland (LiD)

Sofern Sie durch das Bundesamt als Prüfungsstelle nach § 20a IntV zugelassen sind, nehmen Sie die Anmeldung der Testteilnehmenden am skalierten Test "Leben in Deutschland"-Tests im Online-Verfahren vor. Siehe hierzu auch das Trägerrundschreiben 03/23. Verfügen Sie über keine Zulassung nach § 20a IntV verweisen Sie die Teilnehmenden an die mit Ihnen kooperierende Prüfungsstelle. Die Teilnahme von nicht angemeldeten Testteilnehmenden am Test LiD ist nicht gestattet. Der Test findet unmittelbar nach dem Ende des Orientierungskurses und außerhalb von dessen Stundenkontingent statt. Über den Verlauf der Prüfung fertigen die eingesetzten Aufsichtspersonen ein Prüfungsprotokoll. Mindestens zwei Aufsichtspersonen überwachen die Testdurchführung, mindestens eine davon muss trägerunabhängig sein. Bei Prüfungsgruppen mit mehr als 25 Personen wird eine dritte Aufsichtsperson hinzugezogen, ab je weiteren 25 Personen je eine weitere Aufsichtsperson. Die Testteilnehmenden sind verpflichtet, ihren Pass, ihren Passersatz oder ihren Ausweisersatz auf Verlangen der Prüfungsaufsicht vorzulegen und es zu ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild im Dokument abzugleichen. Führerscheine sind keine amtlichen Ausweispapiere. Einen LiD-Test können sowohl geförderte als auch externe Teilnehmende ("Selbstzahler") absolvieren - eine Testdurchführung ausschließlich mit externen Teilnehmenden ist allerdings nicht möglich. Bei erfolgreicher Teilnahme an den beiden Abschlusstests des Integrationskurses können externe Teilnehmende vom Bundesamt ebenfalls das "Zertifikat Integrationskurs" erhalten.

Nach ungefähr 8 Wochen erhält die Prüfstelle das Testergebnis.

Ergebnis des Deutsch-Test für Zuwanderer liegt vor
Ergebnis B1 wurde erreichtErgebnis B1 wurde nicht erreicht
  • Prüfen, ob eine weitere DTZ-Prüfung möglich ist oder ein Antrag auf Wiederholung gestellt werden kann

    Wurde der DTZ vor Ausschöpfung der Unterrichtsstunden mit einem Sprachniveau unter B1 absolviert, kann das Bundesamt die Kosten für die zweite Teilnahme am DTZ tragen. Auf eigene Kosten kann der DTZ grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden.

    Eine Wiederholung von max. 300 Unterrichtseinheiten ist nur möglich, wenn das individuelle Stundenkontingent aus dem Erstverfahren ausgeschöpft wurde und der DTZ unter Sprachniveau B1 abgelegt wurde. Bei Teilnahmeberechtigten, die am Ende des Sprachkurses an einem Alphabetisierungskurs teilgenommen haben, sowie in anderen begründeten Einzelfällen, kann das Bundesamt auf die Voraussetzung der erfolglosen Teilnahme am Sprachtest vor Erteilung der Zulassung zur Wiederholung verzichten. Im Rahmen der Wiederholung werden die Kosten für die Teilnahme am DTZ einmalig getragen. Die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen ist im DTZ grundsätzlich nicht möglich.

Ergebnis des Tests Leben in Deutschland liegt vor
Test LiD wurde bestandenTest LiD wurde nicht bestanden
  • Ggf. erneute Testteilnahme als Externe/r (Selbstzahlende)

    Die Integrationskursverordnung sieht nur eine einmalige geförderte Teilnahme am Test LiD vor. Wiederholende oder externe Teilnehmende entrichten bei der Anmeldung eine Kostenpauschale an die Prüfstelle. Das BAMF stellt pro Teilnehmende/n ein Entgelt in Rechnung (siehe hierzu auch Punkt 4 Abs. 4 der Anlage 4 zum Trägerrundschreiben 12/18).

Person hat DTZ und LiD absolviert
Integrationskursverfahren ist erfolgreich abgeschlossenIntegrationskursverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen
  • Integrationskursverfahren ist erfolgreich abgeschlossen

    Die Auswertung des DTZ-Tests erfolgt durch g.a.s.t. e.V., die Ergebnisse werden digital auf dem Prüfstellenportal bereitgestellt. Die Prüfungsstelle leitet die DTZ-Zertifikate an die Teilnehmenden weiter. Die Teilnahmebescheinigungen für alle LiD-Prüfungen, die ab dem 01.01.2024 stattfinden, werden für alle Teilnehmenden einheitlich sofort nach Testauswertung erstellt und gesammelt an die Prüfungsstelle versendet. Nach erfolgreicher Teilnahme an DTZ- und LiD-Test erstellt die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes das Zertifikat Integrationskurs und sendet dieses den Teilnehmenden zu. Der Nachweis des Sprachniveaus B1 kann neben dem DTZ auch durch andere Sprachnachweise erbracht werden. Die genauen Voraussetzungen hierfür finden Sie in § 17 Abs. 2 Satz 3 IntV. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses innerhalb der gesetzlichen Frist haben ehemalige Teilnehmende die Möglichkeit, die Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) zu beantragen. Als Kursträger können Sie dem entsprechenden Personenkreis das Antragsformular gerne zuleiten oder ihn auf die Möglichkeit der Beantragung online hinweisen.

    Ggf. ist eine Anschlussförderung im Berufssprachkurs möglich.

    Deutsch für den Beruf

  • Integrationskursverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen

    Wurde der DTZ mit einem Ergebnis unter Sprachniveau B1 absolviert und/oder der LiD nicht bestanden ist das Integrationskursverfahren abgeschlossen und der bzw. die Teilnehmende erhält eine Bescheinigung über das Ergebnis des Abschlusstests nach § 17 Abs. 4 Satz 4 IntV.

    Ggf. ist eine Anschlussförderung im Berufssprachkurs möglich.

    Deutsch für den Beruf

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Kursträger werden (Zulassungsverfahren)
  2. Vor dem Integrationskurs
  3. Während des Integrationskurses
  4. Abschluss des Integrationskurses
  5. Vor-Ort-Kontrolle