Dossier: Sicherheit im Asylverfahren , Datum: 13.12.2021, Format: Dossier, Bereich: Behörde

Hinweise aus Asylverfahren helfen bei Strafverfolgung , Datum: 28.02.2022, Format: Meldung, Bereich: Behörde , BAMF unterstützt Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine der ersten Anlaufstellen für Menschen, die aus ihren Heimatländern vor Gewalt, Krieg und Terror geflohen und nach Deutschland gekommen sind. Damit die Entscheiderinnen und Entscheider die Schutzbedürftigkeit prüfen können, schildern die Asylsuchenden in der Anhörung im Asylverfahren ihr Verfolgungsschicksal. Einige berichten dabei auch von angeblich selbst begangenen Straftaten, von solchen, die sie beobachtet haben oder anderweitig mitbekommen haben. Für die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sind diese Informationen sehr hilfreich, da sie zur Überführung und Verurteilung von Straftätern beitragen können. Das Bundesamt steht daher mit den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene im engen Austausch und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.

Wie beispielsweise die Identifizierung einer Person, die in ihrem Herkunftsland Straftaten im Bereich des Völkerstrafrechts verübt hat, aufgrund von Angaben eines Asylantragstellers erfolgte, zeigt die fiktive Geschichte von Fawad. Dabei sind Ähnlichkeiten mit wahren Begebenheiten rein zufällig.

Fawad berichtet bei seiner Anhörung im Asylverfahren in einer Außenstelle des Bundesamtes, warum er und seine Familie aus seinem nordafrikanischen Heimatland fliehen mussten. Er erzählt, dass er die letzten Monate vor der Flucht mehrmals mit seiner Familie umgezogen sei, zuletzt in die Landeshauptstadt. Nahezu täglich habe es dort Schießereien zwischen unterschiedlichen Gruppen und Luftangriffe gegeben. Nach einem der Angriffe des dortigen Regimes sei sein Buchhandel zerstört worden, sodass er seine Arbeit aufgeben musste und von da an auf die finanzielle Unterstützung von Verwandten angewiesen war.

Rashid

Rashid, der in der Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benannt wurde, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Asylverfahren in einer anderen BAMF-Außenstelle durchlaufen. Dort schilderte er, vom dortigen Inlandsgeheimdienst verfolgt worden zu sein. Seine vorherige Tätigkeit in der Geheimdienstabteilung verschwieg er jedoch.

In diesem Zusammenhang erwähnt Fawad seinen Onkel Rashid, der als Offizier in einer Geheimdienstabteilung des Regimes tätig gewesen sei. In einer Provinz habe er ein Gefängnis des Regimes geleitet, sei später jedoch desertiert. Laut Fawad habe jeder in dem nordafrikanischen Land gewusst, dass diese Abteilung über die Landeshauptstadt hinaus für Folterungen berüchtigt war und dass niemand, der dort hineinging, unversehrt wieder heraus kam. Innerhalb der Familie wurde über Rashids Tätigkeit geschwiegen, auch aus Angst davor, selbst ins Visier des Regimes zu geraten. Der Onkel hatte stets seine schützende Hand über die Familie gehalten. Nachdem Rashid jedoch beim Regime in Ungnade gefallen war und auch andere Familienmitglieder Opfer von Übergriffen wurden, entschloss sich die ganze Familie zur Flucht.

Da die in der Anhörung geschilderte Tätigkeit des Onkels für die Geheimdienstabteilung möglicherweise eine völkerstrafrechtliche Relevanz haben könnte, informierte das Bundesamt die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darüber.

Diese veranlassten daraufhin Prüfungen, die schließlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rashid führten. Auf Anforderung der Strafverfolgungsbehörden übermittelte das BAMF Informationen aus Rashids Asylverfahren, sowie aus weiteren Asylverfahren, die insbesondere die genannte Geheimdienstabteilung des Regimes betrafen.

Nachdem sich die Hinweise verdichteten, dass Rashid dringend verdächtig war, Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung geleistet zu haben, erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn. Er wurde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angeklagt und schließlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Das BAMF prüfte aufgrund des Strafurteils eine Rücknahme des zuvor erteilten Schutzstatus und stellte das Vorliegen von Asylausschlusstatbeständen, zu denen Verstöße gegen das Völkerstrafrecht gehören, fest. Der zuvor erteilte Schutzstatus wurde aufgehoben.

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Inhalt

  1. Sicherheit im Migrationsgeschehen
  2. Sicherheitsbehörden im Austausch
  3. Hinweise aus Asylverfahren helfen bei Strafverfolgung
  4. So funktioniert die Physikalisch Technische Urkundenuntersuchung
  5. Von der Ankunft bis zur Entscheidung: Sicherheit immer im Fokus
  6. Keine Reisedokumente, keine Rückführung?