Dossier: EMN-Tagung unbegleitete Minderjährige , Datum: 27.07.2018, Format: Dossier, Bereich: Behörde

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf EU-Ebene , Datum: 27.07.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Eine Frau spricht an einem Rednerpult Isabela Atanasiu, EU-Kommission, betonte, dass die EU-Kommission derzeit keine Harmonisierung der Altersfeststellungspraktiken anstrebt, invasive Altersfeststellungsverfahren jedoch nur als letztes Mittel dienen dürfen. Quelle: BAMF

Isabela Atanasiu, Legal Officer in der Generaldirektion für Migration und Inneres der Europäischen Kommission, berichtete in ihrem Eröffnungsimpuls von der Arbeit der Europäischen Union (EU) mit Blick auf unbegleitete Minderjährige. Sie präsentierte zunächst einige Kernzahlen. Demnach kamen im Jahr 2017 zwar weniger unbegleitete minderjährige Asylantragstellende in die EU als in den beiden Vorjahren (2017: 31.400; 2016: 63.200; 2015: 95.200). Allerdings sind dies immer noch mehr als zwei Mal so viele wie in den Jahren davor im Durchschnitt. Italien verzeichnete 2017 mit über 10.000 Asylanträgen die höchsten Antragszahlen von unbegleiteten Minderjährigen innerhalb der EU, vor Deutschland (ca. 9.100) und Griechenland (ca. 2.500). Allerdings fehle es an verlässlichen statistischen Daten über unbegleitete Minderjährige, die kein Asyl beantragen.

Im Anschluss ging Atanasiu detailliert auf die Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat von April 2017 ein, die unter dem Titel „Schutz minderjähriger Migranten“ beschlossen wurde (COM(2017) 2011 final). Die Mitteilung umfasst unter anderem Empfehlungen, wie Kinder entlang der Migrationsrouten geschützt und die Identität von Minderjährigen schnell geklärt werden kann, etwa indem der grenzüberschreitende Datenaustausch vereinheitlicht und die Nachverfolgung sowie die Klärung von Familienbezügen erleichtert werden. Auch werden Empfehlungen für eine angemessene Aufnahme und einen schnellen Zugang zum Verfahren sowie zur Vermeidung der Inhaftnahme von Kindern ausgesprochen. Ebenso geht die Mitteilung darauf ein, wie dauerhafte Lösungen gewährleistet werden können, wobei hier der Fokus auf inklusiver Schulbildung, Unterstützung beim Übergang in die Volljährigkeit sowie bei sozialer Integration durch gemischte, nicht-segregierte Unterbringung liegt.

"Die nationalen Integrationsanstrengungen sind von großer Bedeutung, da dieses Themenfeld auf europäischer Eben noch nicht weit gereift ist.“ Isabela Atanasiu

In der Mitteilung werden zu den einzelnen Themenfeldern jeweils Maßnahmen benannt, die von den Mitgliedstaaten ergriffen werden sollten. Die Kommission überprüft seither die Umsetzung der in der Mitteilung genannten Empfehlungen. Das Monitoring seitens der Kommission wird in erster Linie durch regelmäßige Treffen von Expertinnen und Experten betrieben, deren Ergebnisse in öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentiert werden. Diese und auch über die Mitteilung hinausgehenden Maßnahmen und Entwicklungen werden zudem auf einer Webseite der EU-Kommission veröffentlicht.

Hinsichtlich der Debatte um die Altersfeststellung betonte Atanasiu, dass sich die Kommission gegen eine Harmonisierung der Altersfeststellungspraktiken in den Mitgliedstaaten entschieden habe. Aus Sicht der EU-Kommission sei es sinnvoll, dass die Mitgliedstaaten Erfahrungen mit den verschiedenen Verfahren sammeln und austesten. Die umstrittenen invasiven Methoden, die zum Teil Anwendung in den Mitgliedstaaten finden, dürften aus Kommissionssicht allerdings nur letztes Mittel am Ende eines bis dahin ergebnislosen Altersfeststellungsverfahrens sein. Atanasiu gab zudem den Hinweis auf einen erst im März 2018 vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) veröffentlichten praktischen Leitfaden zur Altersfeststellung, der diverse Methoden beschreibt.

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Europäische Zusammenarbeit und Integration
  2. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf EU-Ebene
  3. Unterbringung, Versorgung und Betreuung
  4. Deradikalisierungs- und Präventionsarbeit
  5. Volljährig – und dann?
  6. Ressourcen, Zeit und Professionalität