Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung für den Einsatz als freiberufliche/r Sprachmittler/in , Datum: 30.08.2024, Format: Erklärung, Bereich: Behörde

Die Aufgaben, die freiberufliche Sprachmittelnde in Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfüllen, sind von besonderer Bedeutung und Sicherheitsrelevanz. Aus diesem Grund ist vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit eine Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich. Diese muss in zweijährigem Abstand wiederholt werden.