Bescheinigung des Kursträgers zum Nachweis von absolvierten 150 UE in Integrationskursen / Berufssprachkursen - 630.206a ,
Bescheinigung des Kursträgers zum Nachweis von absolvierten 150 UE in Integrationskursen / Berufssprachkursen zur Vorlage beim BAMF.
Diese Bescheinigung wird für die Rückerstattung der Kosten zur Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" benötigt.