Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.04.2024 - TRS 02/2024 - Anlage 1 ,
Mit der ab 01.04.2024 geltenden Änderung des § 22 AbrRL DeuFöV wird die Reichweite der Garantievergütung und das Verfahren bei Abwesenheit aller Teilnehmenden klargestellt.
Mit der ab 01.04.2024 geltenden Änderung des § 22 AbrRL DeuFöV wird die Reichweite der Garantievergütung und das Verfahren bei Abwesenheit aller Teilnehmenden klargestellt.