Mindest- und Höchstteilnehmendenzahlen (Anlage 4 AbrRL DeuFöV, gültig ab 31.01.2024) ,
Mindest- und Höchstteilnehmendenzahlen zur Abrechnungsrichtlinie für Kurse, die nach dem 31.01.2024 beginnen.
Mindest- und Höchstteilnehmendenzahlen zur Abrechnungsrichtlinie für Kurse, die nach dem 31.01.2024 beginnen.