Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 20.03.2022 ,
In der aktuellen Fassung der Abrechnungsrichtlinie löst die Kursabsicherungszulage, § 24a AbrRL DeuFöV, die Pandemiezulage ab. Die Änderungen sind jeweils grau hinterlegt.
In der aktuellen Fassung der Abrechnungsrichtlinie löst die Kursabsicherungszulage, § 24a AbrRL DeuFöV, die Pandemiezulage ab. Die Änderungen sind jeweils grau hinterlegt.