Bürger auf Zeit , Datum: 06.10.2014, Format: Beitrag, Bereich: Behörde

Seit dem Jahr 2000 gibt es im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die sogenannte Optionsregelung, die in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern betrifft. Diese erhalten bei Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, besitzen aber parallel dazu meist auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Da im deutschen Recht Mehrstaatigkeit im Grundsatz vermieden werden soll, unterliegen diese Personen bislang der sogenannten Optionspflicht. Das bedeutet, sie müssen sich zwischen ihrem 18. und ihrem 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Aufgrund einer Übergangsregelung für Kinder, die im Jahr 2000 bereits geboren waren, laufen seit dem Jahr 2008 die entsprechenden Verwaltungsverfahren. Von ihnen sind inzwischen mehr als 20.000 junge Erwachsene bundesweit betroffen, zwei Drittel von ihnen stammen aus türkischen Elternhäusern.

Erste umfassende Studie zur Thematik

Nachdem sich bereits im Jahr 2012 zwei Forschungsberichte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Aspekten der Optionspflicht beschäftigten, liegt nun erstmals eine umfassende Monographie zu dieser Thematik vor. Die Autorin, Mitarbeiterin im Forschungszentrum des BAMF, untersucht in ihrer Dissertation anhand der dort erhobenen Daten die Wahl der Staatsangehörigkeit durch die „Optionskinder“. Dies wird eingebettet in eine Analyse der Entstehung der Optionsregelung und der mit ihr verbundenen integrationspolitischen Kontroversen in Deutschland sowie in sozialwissenschaftliche Theorieansätze zur Erklärung des Entscheidungsverhaltens. Abschließend erfolgt eine Bewertung der vor Kurzem erfolgten gesetzlichen Neuregelung der Optionspflicht im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse.

Mehrheitlich pragmatische Entscheidungen für den deutschen Pass

Die große Mehrzahl der momentan optionspflichtigen jungen Erwachsenen entscheidet sich nach den Ergebnissen der Studie für den deutschen Pass. Dabei überwiegen pragmatisch geprägte Motive, wie die rechtlichen Vorteile, die man als Deutscher und EU-Bürger gegenüber Drittstaatsangehörigen hat. Aber auch emotionale Momente spielen eine Rolle, so das Bewusstsein, in Deutschland geboren und aufgewachsen zu sein und weiterhin hier leben zu wollen. In den meisten Fällen wird eine Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit auch von den Eltern und den gleichaltrigen Freunden der Optionspflichtigen unterstützt.

Eine Minderheit von Optionspflichtigen tut sich dagegen schwerer mit der Wahl der Staatsangehörigkeit und zögert diese hinaus, typischerweise aufgrund von Bindungen an das Herkunftsland der Eltern. Auch altersspezifische Faktoren wie Unsicherheit über den weiteren Lebensverlauf spielen hier eine Rolle. Weiterführende Datenanalysen zeigen, dass neben der wahrgenommenen Konfliktbelastung auch das Geschlecht einen signifikanten Einfluss auf die Entscheidungstendenz ausübt.

Verfasserin der Studie: Dr. Susanne Worbs