Anwerbung und Bindung von internationalen Studierenden , Datum: 11.03.2019, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Die Studie stellt den politischen und rechtlichen Rahmen der Anwerbung und Bindung internationaler Studierender dar und benennt die wichtigsten Akteure sowie Herausforderungen, Maßnahmen und Strategien auf Bundes-, Landes- und Hochschulebene im Bereich der Internationalisierung.

Internationale Studierende werden in der Fachöffentlichkeit vor allem als potenzielle Fachkräfte thematisiert. Auf politischer Ebene werden die Anwerbung und Bindung von internationalen Studierenden einerseits im Zusammenhang mit einer allgemeinen Internationalisierung der Hochschulen und des Wissenschaftssystems in Deutschland gesehen und andererseits ebenfalls unter dem Aspekt der Fachkräftesicherung diskutiert.

In den letzten Jahren wurden deshalb die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende in Deutschland deutlich erleichtert. So wurde unter anderem ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis eingeführt, die Mobilität von internationalen Studierenden innerhalb der EU erleichtert und die Bleibemöglichkeit zur Arbeitssuche nach dem Studienabschluss eingeführt und verlängert.

Im Wintersemester 2017/18 waren fast 375.000 ausländische Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Circa 282.000 dieser Studierenden erhielten ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb von Deutschland (sogenannte Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer). 74 Prozent der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer kamen aus Drittstaaten, wobei hier die fünf wichtigste Herkunftsländer China, Indien, Russland, Syrien und die Türkei waren. Die Ingenieurswissenschaften sind die von internationalen Studierenden am häufigsten gewählte Fächergruppe, gefolgt von Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Anwerbung für ein Studium in Deutschland

Verschiedene Akteure werben durch Informationsangebote und Marketing-Maßnahmen für ein Studium in Deutschland. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt umfassende Informationen online bereit und ist zugleich durch sein breites Netz an Außenstellen und Informationszentren in diversen Herkunftsländern unmittelbar präsent. Weitere wichtige Akteure der Informationsvermittlung sind die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk.

Das in den letzten Jahren deutlich gestiegene Angebot an englischsprachigen Studiengängen und Lehreinheiten trägt dazu bei, Deutschland als Zielland für internationale Studierende attraktiver zu machen. Laut dem Hochschulkompass der HRK gibt es derzeit 1.438 englischsprachige Studiengänge an deutschen Hochschulen, was einem Anteil von circa 7 Prozent an allen angebotenen Studiengängen entspricht.

Herausforderungen bei der Anwerbung internationaler Studierender sind vor allem lange Vorlaufzeiten bei der Bewerbung und die komplexen Regelungen bei der Hochschulzulassung und im Visums- und Aufenthaltsrechtsverfahren. Auch die zwar deutlich gestiegene, aber im Vergleich mit anderen wichtigen Zielstaaten noch geringe Zahl der englischsprachigen Studiengänge stellt eine Herausforderung dar. Für die internationalen Studierenden gehören außerdem die Wohnungssuche, die Finanzierung des Studiums, Sprachbarrieren, der Mangel an oder das mangelnde Wissen über Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie die aufenthaltsrechtliche Situation zu den zentralen Herausforderungen.

Bindung von internationalen Studierenden

Internationale Studierende haben die Möglichkeit, bis zu 18 Monate nach ihrem Abschluss in Deutschland zu bleiben, um eine ihrem Studienabschluss entsprechende Beschäftigung zu finden. Herausforderungen beim Übergang in den Arbeitsmarkt können die begrenzte Zeit zur Arbeitsplatzsuche, nicht ausreichende Sprachkenntnisse, fehlende praktische Erfahrung, unzureichendes Wissen über die jeweiligen Möglichkeiten am Arbeitsmarkt sowie Vorbehalte und Unwissenheit auf Seiten der Unternehmen sein. Aber auch Faktoren wie das Angebot am lokalen Arbeitsmarkt, das Engagement der Unternehmen und die Unterstützung durch kommunale Akteure und Arbeitsagenturen spielen eine wichtige Rolle.

Bewährte Maßnahmen in Bezug auf den Übergang in den Arbeitsmarkt sind die Ermöglichung und Förderung von praktischen Erfahrungen und der Aufbau von privaten und beruflichen Netzwerken bereits während des Studiums, das Anbieten von Informationsveranstaltungen, spezifischen Trainingsangeboten und Lerntandems sowie Deutschkurse, die fest in den Studienverlauf integriert sind. Auch die Förderung und erfolgreiche Vermittlung von internationalen Studierenden in den Engagementbereich wird zunehmend als bedeutender Faktor für Teilhabe und Stärkung der Bleibeperspektive erachtet.

Internationale Kooperationen

In Deutschland existieren diverse Kooperationen mit Drittstaaten im Hochschulbereich, sowohl auf Bundes- und Landes-, als auch insbesondere auf Hochschulebene. Bund und Länder fördern die Internationalisierung der Hochschulen etwa durch eigenständige Verträge und Abkommen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten, die unter anderem die gegenseitige Anerkennung von akademischen und beruflichen Abschlüssen oder die Förderung transnationaler Bildungskooperationen und Partnerschaften betreffen.

EMN-Vergleichspublikationen zum Thema

Das Working Paper 85 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden und wird parallel in zahlreichen weiteren EU-Mitgliedstaaten und Norwegen erstellt. Sowohl die einzelnen nationalen Studien werden in Kürze veröffentlicht als auch die Vergleichspublikationen des EMN zum Thema: der ausführliche EMN-Synthesebericht, das kompakte EMN-Inform sowie das einseitige EMN-Flash, die nach ihrer Veröffentlichung auch auf dieser Seite abrufbar sein werden.

Die Studie wurde verfasst von: Paula Hoffmeyer-Zlotnik und Janne Grote

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