Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen , Datum: 31.10.2018, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Die Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Beruf spielt eine zentrale Rolle in der staatlichen Integrationsarbeit in Deutschland. Dies gilt sowohl für neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten als auch für bereits lange ansässige oder hier geborene Drittstaatsangehörige.

Diese Studie präsentiert in drei Kapiteln

  1. die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration und statistische Kennzahlen zum Stand der Arbeitsmarktpartizipation von Drittstaatsangehörigen,
  2. staatliche Maßnahmen auf Ebene des Bundes zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen, sowie
  3. Initiativen und Maßnahmen von Unternehmen und Verbänden der Privatwirtschaft zur Verbesserung der Anwerbung, des Ankommens und des Verbleibs internationaler Beschäftigter in Unternehmen.

Ausgenommen von der Darstellung sind Maßnahmen und Rahmenbedingungen für Geflüchtete und Studierende.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Fragen der Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen mit Arbeitsmarktzugang berühren in Deutschland mehrere Rechtsbereiche (Aufenthaltsrecht, Sozialrecht, etc.). Von zentraler Bedeutung sind die Regelungen zur aktiven Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuchs II und III. Mit Hilfe dieser Regelungen sollen Drittstaatsangehörige, bei denen die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen vorliegen, bei Arbeitslosigkeit (wieder) in Beschäftigung vermittelt werden.

Stand der Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen

Die Arbeitsmarktbeteiligung von Drittstaatsangehörigen bleibt insgesamt nach wie vor hinter der gesamtgesellschaftlichen Arbeitsmarktbeteiligung zurück. Zwar wuchs die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Drittstaatsangehörigen zwischen 2014 und 2017 deutlich an, die Beschäftigtenquote sank allerdings aufgrund der gleichzeitig stark gestiegenen Zuwanderung insbesondere von Geflüchteten.

Staatliche Maßnahmen

Neben dem Regelsystem der aktiven Arbeitsförderung existiert eine Vielzahl von staatlichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Drittstaatsangehörigen dienen. Die Maßnahmen richten sich unter anderem auf die Bereiche Ausbildung und Qualifizierung, Stärkung von beruflichen Kompetenzen und Soft Skills, Informationsvermittlung und Beratung noch im Herkunftsland und vor der Ausreise nach Deutschland. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen zu Antidiskriminierung und Diversitykompetenz am Arbeitsplatz, maßgeschneiderte Maßnahmen zur Arbeitsmarkt- bzw. Arbeitsplatzintegration, Anreizsysteme zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsplatzbereitstellung sowie Unterstützung von Selbständigkeit.

Arbeitsplatzintegration und privatwirtschaftliche Maßnahmen

Regional und branchenspezifisch stehen Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß vor der Herausforderung, Beschäftigte für offene Stellen zu finden. Die internationale Rekrutierung stellt eine von zahlreichen Personalgewinnungsstrategien dar. Die Erfahrungen mit internationaler Rekrutierung unterscheiden sich regional innerhalb der Bundesrepublik, als auch branchenspezifisch und in einzelnen Unternehmensbereichen.

Arbeitsplatzintegration findet vor Ort in den Unternehmen und Institutionen selbst statt. Konkrete Maßnahmen, die von zahlreichen Unternehmen im Zuge der Arbeitsplatzintegration internationaler Beschäftigter getroffen werden, umfassen beispielsweise die Informationsvermittlung über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland, über den Standort des Unternehmens sowie das Unternehmen selbst, aber auch die Unterstützung bei Einreiseformalia und im Alltag nach der Einreise, die Etablierung von Integrationsbeauftragten und/oder Mentoringprogrammen, unternehmensspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie ein Diversity Management und Antidiskriminierungsmaßnahmen.

Herausforderungen

Bei der Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt bestehen verschiedene Herausforderungen:

  • Die Arbeitsmarktbeteiligung von Drittstaatsangehörigen bleibt seit Jahren hinter der gesamtgesellschaftlichen Arbeitsmarktbeteiligung zurück, was sich sowohl an niedrigeren Beschäftigungsquoten als auch an höheren Arbeitslosenquoten zeigt. Dies wird unter anderem mit geringen oder weit zurückliegenden Berufserfahrungen erklärt, aber auch mit teils fehlendem spezifischem Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt und die entsprechenden Berufsstrukturen, realen institutionellen bzw. subjektiv wahrgenommenen Diskriminierungen sowie Verdrängungseffekten und dem Strukturwandel, von dem Drittstaatsangehörige stärker betroffen sind.
  • Wiederholt weisen Studien nach, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund (also auch Drittstaatsangehörige) beim Eintritt in den Arbeitsmarkt oder bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz Diskriminierung erfahren.
  • Bei der Arbeitsplatzintegration sind ebenfalls potentielle Fallstricke zu beachten, so beispielsweise eine fehlende Vorbereitung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland.

Das Working Paper 82 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden.

Redaktion der Studie: Julian Tangermann, Janne Grote

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