Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland , Datum: 04.11.2016, Bestellnummer: FFWP69, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Die Studie beantwortet die Fragen, mit welchen Abschiebehindernissen die Behörden der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert sind und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um diesen Hindernissen zu begegnen. Dabei werden sowohl freiwillige Rückkehrförderung als auch zwangsweise Rückkehrmaßnahmen benannt und Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen einer Duldung beschrieben.

Bei einem Vergleich zwischen der Anzahl abgelehnter Asylanträge mit der Anzahl freiwilliger und zwangsweiser Rückkehrender lässt sich feststellen, dass ein erheblicher Teil (vollziehbar) ausreisepflichtiger Personen im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten verbleibt. Hierfür sind Abschiebehindernisse unterschiedlichster Art ausschlaggebend. Mit dem Anstieg der Asylanträge gewinnt auch die Diskrepanz zwischen Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise an politischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Beitrag beleuchten, mit welchen Abschiebehindernissen die Behörden der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert sind und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um trotz der großen Herausforderungen in diesem Bereich die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Dabei kann grundsätzlich festgestellt werden, dass zwar das Asylverfahren selbst und damit die Voraussetzungen für das Eintreten der Ausreisepflicht bundesweit einheitlich geregelt sind, die Maßnahmen der Rückkehrförderung und -politik jedoch nicht. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder, die diese Aufgabe meist an die kommunalen Ausländerbehörden übertragen haben.

Die Rückkehrberatung und -maßnahmen werden gegenwärtig stärker an die spezifischen Herausforderungen bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber angepasst. Einzelne, besonders arbeitsintensive Aufgaben, die in diesem Zusammenhang anfallen, werden jedoch zunehmend zentralisiert. Dazu zählt vor allem die Pass- und Passersatzbeschaffung; zum Teil auch die Durchführung der Rückführung selbst.

Das Working Paper 69 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden

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