Migration, Integration, Asyl - Politikbericht 2017 , Datum: 25.07.2018, Format: Politikbericht, Bereich: Behörde

Der Politikbericht 2017 der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) bietet einen Überblick über die wichtigsten politischen Diskussionen sowie Entwicklungen des Jahres 2017 in den Bereichen legale Migration, internationaler Schutz und Asyl, unbegleitete Minderjährige, Integration und Antidiskriminierung, irreguläre Migration, Rückkehr, Menschenhandel sowie Migration und Entwicklung.

Im Jahr 2017 wurden mehrere strukturelle, rechtliche und diskursive Veränderungen in den Bereichen Asyl und Migration angestoßen. Die Bundestagswahl am 24. September 2017 war neben den vier Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein dafür ausschlaggebend. Sowohl der Wahlkampf als auch die anschließenden Koalitionsverhandlungen und die mediale Berichterstattung waren von migrations- und asylpolitischen Kontroversen geprägt.

Der Politikbericht zeichnet eine Auswahl dieser Debatten nach und geht darüber hinaus ausführlicher unter anderem auf die folgenden Themen ein:

Legale Migration

Im Kapitel zur legalen Migration werden Entwicklungen bei der Erwerbsmigration (unter anderem ‚Blauen Karten EU‘, Westbalkanregelung), dem Familiennachzug, dem Zuzug von Aussiedlerinnen und Aussiedlern, internationalen Studierenden sowie der Einbürgerung beschrieben. Darüber hinaus werden die Visaliberalisierung für Einreisen aus Georgien und der Ukraine thematisiert.

Fluchtmigration und besonders Schutzbedürftige

Die Fluchtmigration nach Deutschland war von deutlich sinkenden Asylantragszahlen gekennzeichnet, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter den Rückstau aus dem Vorjahr abarbeitete und mehr als 600.000 Entscheidungen über Asylerst- und Folgeanträge traf. Die Gesamtschutzquote fiel dabei auf 43,4 Prozent. Die Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen für abgelehnte Asylantragstellende, deren Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Zudem wies das Bundesministerium des Inneren, für Heimat und Bau (BMI) vorgezogene Widerrufsprüfungen an und das BAMF errichtete drei Dublinzentren.

Bei den besonders schutzbedürftigen Personengruppen ging die Zahl der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen zurück. Gleichzeitig wurden Jugendämter dazu verpflichtet, bei Inobhutnahmen unverzüglich einen Asylantrag zu stellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Kind oder der beziehungsweise die Jugendliche internationalen Schutz benötigt. In mehreren Bundesländern wurden neue Unterkünfte für besonders schutzbedürftige Personengruppen errichtet und es wurden Mindeststandards zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderung sowie für LSBTTIQ-Geflüchtete in Flüchtlingsunterkünften veröffentlicht.

Integration und Antidiskriminierung

Im Integrationsbereich gab es hohe Zugangszahlen zu den Integrations- und Deutschsprachförderkursen. Einzelne Bundesländer richteten zusätzliche Alphabetisierungskurse ein und das BAMF initiierte flächendeckend einen neuen Integrationskurstyp für Zweitschriftlernende. Ende 2017 ging ein neuer Kompetenzermittlungstest ‚MYSKILLS‘ in Betrieb und auch die EU-Kommission stellte ein ‚EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige‘ bereit.

Im Bereich der Antidiskriminierung wurde 2017 der neue ‚Nationale Aktionsplan gegen Rassismus‘ beschlossen, der den Schutz und die Solidarität mit Betroffenen von rassistischer Diskriminierung, Gewalt oder anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit vorsieht und auch Maßnahmen zum Abbau von (institutionellem) Rassismus fördern soll. Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ wurde um diverse Themenfelder ergänzt.

Irreguläre Migration, Rückkehr und Menschenhandel

Im Bereich der irregulären Migration, Schleusung und Grenzkontrolle ging die Zahl der bei Kontrollen des grenzübergreifenden Verkehrs registrierten, unerlaubt eingereisten Personen um 61 Prozent zurück. Die Anzahl der Ausreisepflichtigen, zu denen auch Personen mit einer Duldung zählen, stieg an. Auf europäischer Ebene beteiligte sich Deutschland an Frontex-Einsätzen und verlängerte seine Beteiligung an der europäischen Marineoperation Sophia. Das Auswärtige Amt startete im Oktober 2017 die Online-Informationskampagne ‚Rumours About Germany‘.

Im Bereich der Rückkehrpolitik wurde das Rückkehrförderprogramm ‚StarthilfePlus‘ aufgelegt, eine Rückkehrhotline im BAMF eingerichtet und an den Standorten des Bundesamts die Aushändigung einer standardisierten Rückkehrinformation etabliert. Im Bereich der zwangsweisen Rückführung enthielt das ‚Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht‘ Änderungen, die sich unter anderem auf die Abschiebungshaft, den Ausreisegewahrsam, die Residenzpflicht von Ausreisepflichtigen und deren elektronische Überwachung bezogen. Im März 2017 nahm zudem das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seine Arbeit auf.

Opfer von Menschenhandel müssen seit Juli 2017 nicht mehr wie bisher gegen den Täter die Schadenersatzansprüche durchsetzen, sondern es genügt, die Ansprüche anzumelden und darzulegen.

Migration und Entwicklung

Zunehmend verschränkten sich auch migrations- und entwicklungspolitische Maßnahmen. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GIZ) führte 2017 weltweit 100 Projekte im Themenbereich Flucht und Migration durch. Seit März 2017 wird das Rückkehrprogramm ‚Perspektive Heimat‘ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufgebaut, das sich an Personen richtet, die im Rahmen der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland ausreisen.

Der Politikbericht ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden.

Redaktion der Studie: Janne Grote, Paula Hoffmeyer-Zlotnik, Anja Kuntscher, Julian Tangermann

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