EMN-Studie: Reaktionen auf langfristig irregulär aufhältige Migrantinnen und Migranten , Datum: 05.09.2022, Format: EMN-Studie, Bereich: Migration und Aufenthalt , EU-weit vergleichender Bericht des Europäischen Migrationsnetzwerks zu 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Norwegen

Die EMN-Studie beschreibt den Umgang mit langfristig unerlaubt aufhältigen Drittstaatsangehörigen in 25 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen. Zur Gruppe unerlaubt aufhältiger Personen gehören diejenigen, die eine Ausreisepflicht haben und bei Behörden registriert sind, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen jedoch nicht in die Herkunftsländer zurückkehren können. Ferner können sich Personen ohne Kontakt zu Behörden unerlaubt in einem EU-Mitgliedstaat und Norwegen aufhalten.

Rechtsstellung unerlaubt aufhältiger Personen in 25 Mitgliedstaaten und Norwegen

Die Rechtsstellung von unerlaubt aufhältigen Drittstaatsangehörigen unterscheidet sich deutlich in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Norwegen. Eine europäische Harmonisierung des Rechts in Bezug auf diese Personengruppen ist bisher nicht erfolgt.

Die meisten Mitgliedstaaten und Norwegen vergeben eine Form temporärer Aufenthaltsbestätigung an unerlaubt aufhältige Personen, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht zurückkehren können. 16 Staaten sehen für diese Gruppe temporäre Aufenthaltserlaubnisse vor. Zehn Staaten, darunter auch Deutschland, erteilen eine Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – Duldung – oder andere ähnliche Bescheinigungen.

Soziale Rechte von unerlaubt aufhältigen Personen

Unerlaubt aufhältige Personen haben häufig eingeschränkte soziale Rechte und einen begrenzten Zugang zu wohlfahrtsstaatlichen Dienstleistungen. Insbesondere die Vorschriften, die den Anspruch auf Sozialleistungen und Zugang zum Arbeitsmarkt regeln, sind komplex und für unerlaubt aufhältige Personen schwer zu erfüllen. Zugängliche Sozialleistungen werden häufig nicht wahrgenommen, da die betroffenen Personen Angst vor Festnahme und Abschiebung haben.

Förderung der freiwilligen Rückkehr hat Priorität im Umgang mit unerlaubt aufhältigen Personen

Um die Zahl der unerlaubt aufhältigen Personen zu verringern, setzen die Mitgliedstaaten und Norwegen vorrangig auf Förderung der freiwilligen Rückkehr. Ein Wechsel in einen rechtmäßigen Aufenthalt wird hingegen seltener umgesetzt. Beispiele guter Praxis sind frühzeitige Rückkehrberatungsangebote, wie sie etwa in Deutschland praktiziert werden. Allerdings fehlen in den meisten Mitgliedsstaaten spezifische Rückkehrförderangebote für Personen, die bereits lange Zeit unerlaubt aufhältig sind.

Anreize gegen den unerlaubten Aufenthalt

Neun Mitgliedstaaten und Norwegen setzen auf Maßnahmen, die den unerlaubten Aufenthalt möglichst unattraktiv machen sollen. So schränken sie Zugänge zu Sozialleistungen für bestimmte Gruppen unerlaubt aufhältiger Personen ein. Zudem zeigt sich, dass Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung die Attraktivität des unerlaubten Aufenthalts erheblich verringern.

Die EMN-Studie liegt nur auf Englisch vor. Die deutsche EMN-Studie sowie eine Kurzfassung der Ergebnisse auf europäischer Ebene finden Sie im EMN-Inform sowie im EMN-Flash zum Thema - die letzten beiden ebenfalls nur auf Englisch. Die nationale Studie liegt momentan nur auf Deutsch vor (siehe "Downloads" unter "Weitere Informationen").