EMN-Studie: Abschiebungshaft und Alternativen zur Abschiebungshaft , Datum: 16.08.2022, Format: EMN-Studie, Bereich: Migration und Aufenthalt , EU-weit vergleichender Bericht des Europäischen Migrationsnetzwerks zu 25 europäischen Staaten

Welche Alternativen zu Abschiebungshaft gibt es in den EU-Mitgliedstaaten und wann werden sie eingesetzt? Welche Alternativen haben sich besonders bewährt und welche Herausforderungen stellen sich bei ihrer Anwendung? Die Studie des Europäischen Migrationsnetzes (EMN) bietet einen vergleichenden Überblick über die Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Herausforderungen und bewährten Praktiken zum Einsatz der Abschiebungshaft und ihrer Alternativen im Rahmen der Asyl- und Rückkehrverfahren. Sie knüpft an die Veröffentlichung "Abschiebungshaft und Alternativen zur Abschiebungshaft" (Originaltitel "The use of detention and alternatives to detention in the context of immigration policies") aus dem Jahr 2014 an.

Rechtliche Grundlagen und Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten

Im Fokus der Studie stehen rechtliche Veränderungen in den Mitgliedstaaten und ihre Auswirkungen zwischen 2015 und 2020. Grundlage der Änderungen ist zumeist die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften (insbesondere RL 2013/32/EU, RL 2013/33/EU, RL 2008/1115/EG und VO (EU) Nr. 604/2013). Im Untersuchungszeitraum führten alle Mitgliedstaaten Alternativen zur Abschiebungshaft im Rahmen der jeweiligen Einwanderungs- und/oder Asylgesetze ein, so diese noch nicht Teil der Gesetzgebung waren. In einigen Mitgliedstaaten wurden zudem neue Alternativen zur Abschiebungshaft eingeführt. Die Inhaftnahme ist immer eine "Ultima Ratio", entsprechend sollen ihre Alternativen vorrangig angewendet werden. Beispiele für Alternativen, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, sind die Verpflichtung für die betreffende Person, sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei oder den Einwanderungsbehörden zu melden, die Verpflichtung, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten oder die Hinterlegung von Dokumenten oder einer Kaution.

Bei der Entscheidung, ob eine Inhaftierung oder eine Alternative zur Inhaftierung angewandt werden soll, werden in allen Mitgliedstaaten mehrere Kriterien berücksichtigt, wie z. B. das Ausmaß der Fluchtgefahr und die Eignung der verfügbaren Alternativen für die Durchführung einer Rückführung. In allen Mitgliedstaaten ist es möglich, auch schutzbedürftige Personen in Gewahrsam zu nehmen oder ihnen Alternativen zur Inhaftierung aufzuerlegen. Die diesbezügliche Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und ihre Veränderung seit 2015 unterscheidet sich dabei teils deutlich zwischen den Mitgliedstaaten.

Herausforderungen

Besonders herausfordernd stellt sich der hohe anfallende Verwaltungsaufwand bei der Anwendung von Alternativen zur Abschiebungshaft im Vergleich zur Inhaftnahme dar. Hinzu kommt, dass alternative Mittel teils aufgrund der prekären Umstände der betroffenen Drittstaatsangehörigen nicht angewandt werden können. Beispielsweise stehen häufig nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Hinterlegung einer Kaution zur Verfügung oder es sind keine Ausweispapiere vorhanden.

Effektivität der Abschiebungshaft und der Alternativen zur Abschiebungshaft

Hinsichtlich der Effektivität der Abschiebungshaft bzw. der Alternativen zur Abschiebungshaft auf die Wirksamkeit der Rückführungspolitik stehen in allen Mitgliedstaaten relativ wenige Daten zur Verfügung. Anhand der vorhandenen Daten kann vermutet werden, dass die Inhaftierung eher zur Durchsetzung der Ausreisepflicht führt.

Die EMN-Studie ist nur auf Englisch verfügbar (siehe Download in weiteren Sprachen). Bitte klicken Sie auf "weitere Informationen", um eine Zusammenfassung der Studienergebnisse (EMN-Inform und EMN-Flash, ebenfalls nur auf Englisch), die Vorgängerstudie aus 2014 und die deutsche Studie zum Thema zu finden, deren Ergebnisse in den Synthesebericht eingeflossen sind.

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