EMN-Studie: Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel sind , Datum: 20.02.2024, Format: EMN-Studie, Bereich: Migration und Aufenthalt , Aufdeckung, Identifizierung und Schutz

Wie gehen die EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Georgien gegen den Menschenhandel mit Drittstaatsangehörigen vor? Die Studie des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) stellt den Rahmen auf EU- und nationaler Ebene dar, der für die Aufdeckung, Identifizierung und den Schutz mutmaßlicher Opfer relevant ist.

Menschenhandel ist ein Verbrechen gegen die Grundrechte des Opfers. Er kann verschiedene Formen annehmen, z. B. sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei und Leibeigenschaft sowie die Entnahme von Organen. Diese Praktiken sind durch zahlreiche EU- und internationale Abkommen verboten. Dennoch bietet die anhaltende Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen und nach Niedriglohnarbeitern für Hilfsarbeiten den Menschenhändlern nach wie vor Möglichkeiten zur Ausbeutung von Menschen.

Diese Studie gibt einen Überblick über Maßnahmen und bewährte Verfahren zur Aufdeckung, Identifizierung und zum Schutz von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, in 25 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Georgien im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2020.
Auf nationaler Ebene umfassen die wichtigsten Trends zwischen 2015 und 2020 institutionelle, politische und legislative Entwicklungen. Auf EU-Ebene reicht das Spektrum von Mechanismen für den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken bis hin zu gemeinsamen Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden verstärken, sowie zu spezifischen Ad-hoc-Initiativen als Reaktion auf neue Bedürfnisse oder Herausforderungen. Auf internationaler Ebene kooperieren mehrere Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels mit und innerhalb der Strukturen verschiedener Organisationen, wie der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Auch mit Drittländern wird zusammengearbeitet, um die sichere Rückkehr und Wiedereingliederung der Opfer des Menschenhandels zu gewährleisten. Als Reaktion auf die COVID-19-Krise haben die Mitgliedstaaten praktische Änderungen an den Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgenommen, z. B. den Einsatz von Hotlines, Online-Schulungen zur Sensibilisierung für die Risiken des Online-Sexhandels und der Ausbeutung von Kindern sowie die Digitalisierung des Verfahrens zur Beantragung von Aufenthaltstiteln.

Die vergleichende EMN-Studie liegt nur auf Englisch vor.

Im EMN-Inform und im EMN-Flash finden Sie eine Kurzfassung der Ergebnisse auf europäischer Ebene. Das EMN Deutschland Paper liefert eine umfassendere Ergebnispräsentation für Deutschland (siehe "Downloads" unter "Weitere Informationen").

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