EMN-Studie: Arbeitsmarktintegration von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben , Datum: 31.01.2024, Format: EMN-Studie, Bereich: Migration und Aufenthalt

Welche Faktoren beeinflussen die Arbeitsmarktintegration von Personen, die inter-nationalen Schutz beantragt haben? Diese Studie bietet eine Analyse der Gesetzgebung, Politik und Praxis der EMN-Mitgliedsstaaten für den Zeitraum 2017-2022.

Der Schwerpunkt dieser EMN-Studie liegt auf dem Arbeitsmarktzugang von Personen, die internationalen Schutz in den EMN-Mitgliedstaaten beantragt haben, einschließlich der Bedingungen, Einschränkungen und Verfahren. Dabei gibt die Studie einen Überblick über die wichtigsten beteiligten Akteure und zeigt sowohl Herausforderungen als auch bewährte Verfahren auf. Mit der Zielgruppe der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, ergänzt sie eine frühere EMN-Studie aus dem Jahr 2019, die sich bereits mit der Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen, mit Ausnahme von Asylsuchenden, befasst hat.

Hintergrund

Zwischen 2017 und 2022 wurden mehr als drei Millionen Anträge auf internationalen Schutz gestellt, wobei die höchste Zahl im Jahr 2022 verzeichnet wurde. Die Mehrheit dieser Antragstellenden war im erwerbsfähigen Alter. Insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangels stellt diese Personengruppe somit auch ein Arbeitskräftepotenzial für die Arbeitsmärkte der EMN-Mitgliedstaaten dar.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen, die internationalen Schutz beantragen, ist in der überarbeiteten Richtlinie über Aufnahmebedingungen (2013/33/EU) geregelt. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 dieser Richtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Antragsteller innerhalb von neun Monaten nach Stellung ihres Antrags auf internationalen Schutz Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Nach Ablauf der Wartefrist gewähren die meisten Mitgliedstaaten des EMN Zugang zum Arbeitsmarkt, in der Re-gel durch eine Arbeitserlaubnis oder eine andere Form der Genehmigung.

Unterschiedliche Haltungen und Praktiken beim Zugang zum Arbeitsmarkt

In Bezug auf die Länge der Wartezeit gibt es zwei unterschiedliche Haltungen unter den EMN-Mitgliedstaaten: Die einen befürworten eine Verkürzung der Wartezeit, um den Zugang zu beschleunigen. Die andere Seite befürwortet eine Verlängerung, um einen möglichen Missbrauch des Asylsystems zu verhindern.
Die Studie zeigt, dass die meisten EMN-Mitgliedstaaten zwischen 2017 und 2022 eine kürzere Wartezeit von sechs Monaten oder weniger zulassen. Mehrere Länder haben Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Sprachkurse und die Integration in verschiedene Wirtschaftszweige zu erleichtern. Gleichzeitig werden verschiedene Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs diskutiert.

Die vergleichende EMN-Studie liegt nur auf Englisch vor.

Diese Studie gibt es in gekürzter Form auch als EMN-Inform und als EMN-Flash (siehe "Downloads" unter "Weitere Informationen").

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