Jahresbericht 2007/2008 des Beirats für Forschungsmigration , Datum: 18.01.2011, Format: Publikation, Bereich: Behörde

Der Beirat hat dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mindestens einmal im Kalenderjahr über die Erfüllung seiner Aufgaben zu berichten (§ 38d Absatz 3 Aufenthaltsverordnung). Der Jahresbericht umfasst den Zeitraum von der konstituierenden Sitzung bis zum 30.11.2008.
Im Bericht enthalten sind neben Hinweisen zum Verfahren zur Zulassung von Forschern aus Drittstaaten, Einzelheiten zu den Aufgaben des Beirats sowie zu seiner personellen Zusammensetzung. Den Kern des Berichts bildet eine prägnante Darstellung der Schwerpunkte, mit denen sich der Beirat im Berichtszeitraum befasst hat und zu denen er beratend tätig war oder Empfehlungen abgegeben hat