Abrechnungsverfahren , Datum: 28.11.2018, Format: Artikel, Bereich: Integration

Das Bundesamt erstattet den Trägern die Kosten für die Durchführung der Integrationskurse. Hierbei wird nach allgemeinen und speziellen Integrationskursen unterschieden.

Neue Richtlinie

Bitte beachten Sie die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien zur Abrechnung von Integrationskursen (AbrRL). Sie finden die geltenden neuen AbrRL als PDF-Download auf dieser Seite ganz unten.

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten. Er ist unterteilt in einen Sprachkurs mit sechs Kursabschnitten zu je 100 Unterrichtsstunden und einen Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden.

Integrationskurse für spezielle Zielgruppen bestehen in der Regel aus neun Kursabschnitten mit je 100 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Hiervon ausgenommen ist der Intensivkurs, er setzt sich aus vier Kursabschnitten mit je 100 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 30 Unterrichtsstunden zusammen.

Integrationskursträger können Kursabschnitte nach deren Abschluss beim Bundesamt abrechnen.

Hinweis

Zur Abrechnung sind dem Bundesamt die nachfolgenden Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Abrechnungsbogen
  • Anwesenheitsliste
  • Anhang zur Anwesenheitsliste (tägliche Signatur).

Die Abrechnungsunterlagen sind an die jeweils zuständige Regionalstelle des BAMF zu senden. Sie prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und rechnet die Kursabschnitte ab.

Erstattung von Ausgaben

Im Wesentlichen erstattet das Bundesamt folgende Ausgaben:

  • Kurskosten
  • Prüfungskosten (Einstufungstest, Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), Test "Leben in Deutschland")
  • notwendige Fahrtkosten