Additive Zusatzqualifizierung "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" , Datum: 07.02.2024, Format: Artikel, Bereich: Integration

In der additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" erwerben Lehrkräfte das Wissen und die Kompetenz zur Gestaltung eines traumasensiblen Unterrichts. Die Lehrkräfte lernen, potenzielle Herausforderungen im Gruppenprozess zu erkennen, mögliche Lösungswege zu entwickeln, in individuellen Krisensituationen angemessen zu reagieren und das Unterrichtsgeschehen zu lenken.

Das Konzept für diese Zusatzqualifizierung wurde vom Bundesamt in Zusammenarbeit mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) und dem Fachverband Traumapädagogik entwickelt.

Die Zusatzqualifizierung umfasst fünf Module im Umfang von 32 Unterrichtseinheiten (UE) in der Gruppe (Präsenzphase) und 10 UE Selbstlernphasen:

  1. Theoretische Grundlagen
  2. Erkennen von Traumatisierungen und Traumafolgen
  3. Traumasensibler Unterricht und Umgang mit Lernschwierigkeiten
  4. Kursteilnehmenden- und Verweisberatung
  5. Maßnahmen zur Selbstfürsorge, kollegialen Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte

Die Qualifizierungsdurchgänge können teilweise oder vollständig virtuell durchgeführt werden. Die Liste der zugelassenen Einrichtungen für diese Zusatzqualifizierung finden Sie bei den Downloads.

Für alle zugelassenen Integrations- und/oder Berufssprachkurslehrkräfte besteht die Möglichkeit der Erstattung der von der Qualifizierungseinrichtung in Rechnung gestellten Kurskosten bis zu einer Höhe von 448 Euro. Bei Zusatzqualifizierungen, die vor dem 01.08.2022 begonnen haben, ist der Höchstbetrag auf 400 Euro beschränkt. Hotel- und Reisekosten werden nicht erstattet.

Die Kostenerstattung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Erfolgreicher Abschluss der Zusatzqualifizierung
  • Für alle Durchgänge der Zusatzqualifizierung, die zwischen dem 01.04.2019 und 30.06.2021 beendet wurden, ist ein Nachweis von mindestens 300 geleisteten UE in Integrationskursen nach § 43 AufenthG und / oder in Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG zu erbringen. Die Frist, innerhalb der die UE nachzuweisen sind, beträgt (gerechnet ab Beendigung der ZQ) 24 Monate.
  • Für alle ab dem 01.07.2021 beendeten Qualifizierungsdurchgänge genügt der Nachweis von 150 UE. Diese 150 UE können in einem Zeitkorridor von 24 Monaten, nämlich innerhalb von 12 Monaten vor und 12 Monaten nach Beendigung der Zusatzqualifizierung, erbracht werden.
  • Lehrkräfte, die bereits die individuelle BAMF-Förderung für eine Fortbildung im Bereich "Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten" erhalten haben, können diese für eine Teilnahme an der Zusatzqualifizierung "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" nicht mehr in Anspruch nehmen.

Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind.

Der Antrag auf Rückerstattung ist beim Bundesamt, Regionalstelle Würzburg, Referat 82E, zu stellen.