Zulassungsverfahren für Deutsch-Test für den Beruf (DTB)-Prüfungsstellen , Datum: 20.06.2024, Format: Artikel, Bereich: Integration

Seit dem 01. Juli 2022 schließen die Berufssprachkurse mit den Sprachniveauzielen A2, B1, B2 und C1 mit den Zertifikatsprüfungen „Deutsch-Tests für den Beruf“ (DTB) ab. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gemäß § 23 Satz 2 DeuFöV sicherzustellen, dass Zertifikatsprüfungen bundesweit einheitlich durch anerkannte Institutionen durchgeführt werden.

Um diesem Auftrag nachzugehen, definiert das BAMF mit dem Zulassungsverfahren zur Durchführung von DTB standardisierte Leistungs- und Qualitätsanforderungen an DTB-Prüfungsstellen. Die Qualität der Prüfungsdurchführung wird somit gesichert. Zudem ist es ein weiteres Ziel des DTB-Zulassungsverfahrens, auch anderen Institutionen, die keine Berufssprachkursträger sind, eine Gelegenheit zu geben, als DTB-Prüfungsstelle zugelassen zu werden. Mit einer höheren Anzahl von Prüfungsstellen wird bundesweit ein flächendeckendes Angebot an DTB-Prüfungen gewährleistet.

Mit der Einführung des Zulassungsverfahrens am 13.06.2024 können folgende prüfungserfahrene Organisationen einen Antrag auf Zulassung als DTB-Prüfungsstelle an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einreichen:

  • Berufssprachkursträger
  • Prüfungsstellen für die Durchführung von Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ)
  • Externe Prüfungsorganisationen (Träger, die nicht als Berufssprachkursträger oder als DTZ-Prüfungsstelle zugelassen sind)

Die Zulassung als DTB-Prüfungsstelle kann nur unter Verwendung der vom Bundesamt bereitgestellten Formulare (siehe im Downloadbereich) beantragt werden. Diese sind je nach Zugehörigkeit zu einer der o.g. prüfungserfahrenen Organisationen zu verwenden.

Die zugelassenen Prüfungsstellen werden auf der BAMF-Webseite veröffentlicht.