Die einzelnen Zuwanderungsgruppen , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Schutzsuchende aus der Ukraine müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern werden nach visumfreier Einreise nach § 24 AufenthG aufgenommen (siehe zu Details den entsprechenden Abschnitt weiter unten). Mehr als 828.000 Personen haben 2022 einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten und damit das Gesamtmigrationsgeschehen in Deutschland stark geprägt.

EU-Staatsangehörige machten 2022 als nächstgrößere Gruppe 22,9 Prozent der Zuwanderung nach Deutschland aus (2021: 44,0 Prozent). Die humanitäre Migration ist zum zweiten Mal seit 2016 wieder gestiegen: Während im Jahr 2021 148.233 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, waren es im Jahr 2022 217.774 (+46,9 Prozent). Im Rahmen des Familiennachzugs wurden im Jahr 2022 93.960 Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige erteilt (2021: 84.095, +11,7 Prozent). 73.065 Drittstaatsangehörige erhielten nach der Einreise im Jahr 2022 einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit (2021: 41.100, +77,8 Prozent) und 60.395 Personen zu Bildungszwecken (2021: 47.255, +27,8 Prozent). Zudem sind 184.753 deutsche Staatsangehörige zugewandert.

Abbildung 1: Die wichtigsten Migrationsgruppen im Jahr 20221

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Quellen: Statistisches Bundesamt, BAMF, Ausländerzentralregister

Aufnahme von Geflüchteten infolge des Krieges in der Ukraine

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges kamen über 1 Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Um den Geflüchteten aus der Ukraine einen schnellen Schutz zu gewähren, hat der EU-Rat am 4. März 2022 erstmalig die "Richtlinie zum vorübergehenden Schutz" der EU (2001/55/EG) aktiviert. Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Visum nach Deutschland einreisen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen, da sie einen aufenthaltsrechtlichen humanitären Schutzstatus auf Grundlage von § 24 AufenthG ("vorübergehender Schutz") erhalten.

Im Jahr 2022 fanden insgesamt 828.885 Aufnahmen nach § 24 AufenthG statt. Darunter waren 805.565 ukrainische Staatsangehörige, womit ihr Anteil an den gesamten Aufnahmen bei 97,2 Prozent liegt. Hinsichtlich der Geschlechterverhältnisse zeigt sich, dass der weibliche Anteil bei den ukrainischen Staatsangehörigen sehr hoch ist (64,3 Prozent).

Asylerstanträge

Nach dem Höchststand von Asylerstanträgen im Jahr 2016 (722.370) ist deren Zahl in den Folgejahren deutlich gesunken. Im Jahr 2021 wurde entgegen dem Trend wieder ein Anstieg verzeichnet, der sich weiter fortsetzt: Im Jahr 2022 stellten 217.774 Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland, das sind 46,9 Prozent mehr als im Jahr 2021 (148.233). 11,4 Prozent der Erstanträge stammten im Jahr 2022 dabei von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter 1 Jahr (24.791). 88,6 Prozent (192.983) waren somit grenzüberschreitende Asylerstanträge.

Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 bildet Syrien zahlenmäßig die größte Herkunftsgruppe. Dies war auch im Jahr 2022 der Fall: 70.976 Asylerstanträge wurden von syrischen Staatsangehörigen gestellt, dies entspricht einem Anteil von 32,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen um 29,3 Prozent (2021: 54.903). Das zweitstärkste Herkunftsland, Afghanistan, weist mit 36.358 Asylerstanträgen einen Zuwachs von 56,2 Prozent auf (2021: 23.276) Die Türkei ist mit 23.938 gestellten Erstanträgen und einem Anteil von 11,0 Prozent an den Gesamterstantragszahlen das drittstärkste Herkunftsland und weist zugleich den stärksten prozentualen Zuwachs bei den Asylerstanträgen auf (+238,7 Prozent, 2021: 7.067). Insgesamt kamen 60,3 Prozent der Asylantragstellenden 2022 aus diesen 3 Herkunftsländern. Einen prozentualen Rückgang weist unter den zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten lediglich der Irak mit 2,7 Prozent weniger Asylerstanträgen als 2021 auf. Alle anderen Hauptstaatsangehörigkeiten verzeichnen einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.

Abbildung 2: Asylerstanträge nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2022 und im Vergleich zu 2021

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Quelle: BAMF

Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen

Insgesamt reisten im Jahr 2022 93.960 Personen ein, denen anschließend Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde (2021: 84.095). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 11,7 Prozent. In 11.060 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten2, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil am gesamten Familiennachzug betrug 11,8 Prozent. Mehr als die Hälfte (57,6 Prozent) aller erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen betraf den Nachzug von Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partner, ein gutes Drittel (32,4 Prozent) minderjährige Kinder.

Im Jahr 2022 bildeten syrische Staatsangehörige (9.405 bzw. 10,0 Prozent der erteilten Aufenthaltstitel) die größte Gruppe im Familiennachzug. Die Migration aus familiären Gründen aus diesem Herkunftsland stieg im Vergleich zum Vorjahr um 50,5 Prozent an (2021: 6.250). Bei der zweitgrößten Gruppe handelt es sich um türkische Staatsangehörige, an die im Jahr 2022 8.945 Aufenthaltstitel (9,5 Prozent) aus familiären Gründen erteilt wurden, 9,0 Prozent mehr als im Vorjahr (2021: 8.210). Ein im Vergleich zum Jahr 2021 ebenfalls hohen Anstieg von 47,5 Prozent zeigt sich bei indischen Staatsangehörigen, die mit einer Gesamtzahl von 8.900 Personen die drittgrößte Gruppe beim Familiennachzug darstellen (2021: 6.035).

Abbildung 3: Familiennachzug (erteilte Aufenthaltstitel) nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2022

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*Inkl. ehem. Serbien und Montenegro

Quelle: Ausländerzentralregister

Erwerbsmigration

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten noch attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Seit 2021 konnte wieder ein Anstieg der Zahlen verzeichnet werden. Im Jahr 2022 sind 73.065 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2021 um 77,8 Prozent.

Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2022, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG) handelt (insgesamt 38.820 Personen bzw. 53,1 Prozent,) 61,0 Prozent bzw. 44.595 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Bei 39,0 Prozent handelt es sich demnach um solche mit einer Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.

Abbildung 4: Erwerbsmigration nach §§ 18 bis 21 AufenthG im Jahr 2022 nach Qualifikationsniveau

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Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen BAMF

Bildungsmigration

Insgesamt wurden im Jahr 2022 60.395 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Personen erteilt, die im selben Jahr eingereist sind (2021: 47.255). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 27,8 Prozent. In 44.690 Fällen handelt es sich dabei um Personen, die zum Zweck eines Studiums nach Deutschland zugewandert sind. Mit einem Anteil von 74,0 Prozent ist dies die größte Gruppe in der Bildungsmigration. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Zahl um 23,8 Prozent (2021: 36.100). Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 13,3 Prozent umfasst 8.045 Personen, die zum Zweck einer Berufsausbildung aus Drittstaaten nach Deutschland zugewandert sind (2021: 5.420, +48,4 Prozent). Für Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation wanderten 4.240 Personen zu (2021: 3.260; +30,1 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.425 (2021: 2.475; +38,4 Prozent).

Abbildung 5: Bildungsmigration nach §§ 16 bis 17 AufenthG im Jahr 2022 nach Aufenthaltstiteln

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Quelle: Ausländerzentralregister

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Im Zeitraum von 1990 bis 2022 wanderten über 2,5 Millionen Menschen im Rahmen des Spätaussiedler-zuzugs nach Deutschland zu. Nach einem kontinuierlichen Rückgang von 2001 (rund 98.500 Personen) bis 2012 (rund 1.800 Personen) konnte in den Folgejahren bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen ein leichter Wiederanstieg bis auf 7.155 Personen im Jahr 2019 registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die vor allem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler durch das Bundesverwaltungsamt registriert, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist. Im Jahr 2022 lag wie bereits im Jahr zuvor die Anzahl der registrierten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wieder auf dem Niveau von 2019 (7.010).

Im Rahmen der bereits seit 2017 bestehenden Visumfreiheit können auch Menschen, die als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler aus der Ukraine nach Deutschland kommen möchten, einreisen. Für diese Personengruppe wurde aufgrund der Kriegssituation eine Ausnahmeregelung geschaffen, wonach sie einen Aufnahmeantrag direkt in Deutschland stellen können.3 Dabei müssen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler erfüllt sein.

Abbildung 6: Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen nach Herkunftsländern seit 2016

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Quelle: Bundesverwaltungsamt

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Die einzelnen Zuwanderungsgruppen" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Eine Addition der Zuwanderungsgruppen zu einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatistik) und Doppelzählungen (z. B. EU-Binnenmigration und saisonale Arbeitskräfte aus EU-Staaten) nicht möglich.
  2. Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.
  3. Vgl. hierzu ausführlich: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Vordrucke_Merkblaetter/Merkblatt_Ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=16 (06.10.2023).