Ausländische Bevölkerung , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Ausländische Staatsangehörige sind eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Die Datenquellen zur Gewinnung von Informationen über diese Bevölkerungsgruppe in Deutschland sind – neben dem Mikrozensus – die Bevölkerungsfortschreibung und das Ausländerzentralregister (AZR). Im AZR werden alle Personen registriert, die ausschließlich ausländische Staatsangehörige sind und sich längerfristig – d. h. in der Regel länger als 3 Monate – in Deutschland aufhalten. Das AZR enthält auch Informationen über die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltsstatus und ermöglicht dadurch eine weitergehende Differenzierung der ausländischen Bevölkerung als der Mikrozensus und die Bevölkerungsfortschreibung.

Ende 2022 lebten nach Angaben des AZR 13.383.910 ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Mit einem Anstieg um rund 1,6 Millionen Personen bzw. 13,3 Prozent hat sich die Zahl der ausländischen Bevölkerung im Vergleich zu 2021 deutlich erhöht. Diese Entwicklung geht vor allem auf die vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen zurück.

Von den 13,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländern besitzen die Mehrheit die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (37,8 Prozent) oder eines weiteren europäischen Staates außerhalb der EU (31,8 Prozent). Als Nächstes folgen Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit (21,5 Prozent). Den geringsten Anteil an der ausländischen Bevölkerung weisen bei der Betrachtung nach Kontinenten Staatsangehörige aus Afrika (5,3 Prozent) bzw. Amerika, Australien und Ozeanien und Sonstige (3,5 Prozent) auf.

Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung nach Herkunftsregionen seit 20161

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Ausländerzentralregister


Den größten Zuwachs in absoluten Zahlen gab es für ukrainische Staatsangehörige (+1.008.890 Personen). Während sie im Jahr 2021 einen Anteil von 1,3 Prozent an der gesamten ausländischen Bevölkerung ausmachten, stieg ihr Anteil 2022 auf 8,7 Prozent. Sie bilden damit die zweigrößte Gruppe. Die nach der Staatsangehörigkeit größte Gruppe stellt aber nach wie vor die Türkei mit rund 1,49 Millionen Personen und einem Anteil von 11,1 Prozent. Unter den EU-Staatsangehörigen entfallen besonders hohe Anteile auf rumänische und polnische (beide 6,6 Prozent) sowie auf italienische (4,8 Prozent), kroatische (3,3 Prozent) und bulgarische Staatsangehörige (3,2 Prozent).


Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Ausländische Bevölkerung" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Bis 2020 gilt der Stand EU-28. Ab dem Berichtsjahr 2021, also nach dem Ende der Übergangsphase, wird das Vereinigte Königreich einheitlich in der Kategorie "Sonstiges Europa" als Drittstaat geführt. Ab 2021 setzt sich die EU aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.
    Werte unter 3 Prozent werden nicht ausgewiesen. Abweichungen in den Gesamtzahlen sind durch die vom Statistischen Bundesamt angewandte Fünferrundung bedingt.