Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland , Format: Artikel, Bereich: Behörde

COVID-19-Pandemie schränkt Migration stark ein

Der Wanderungssaldo (Differenz aus Zu- und Fortzügen) geht in Deutschland bereits seit 2016 kontinuierlich zurück. Dieses Phänomen hat sich durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie nochmals verstärkt. Infolge der pandemiebedingten weltweiten Reisebeschränkungen machte sich der Rückgang der Wanderungen vor allem ab März 2020 bemerkbar1. Dennoch ist die Migration nicht zum Erliegen gekommen; es wanderten in der Summe immer noch mehr Menschen nach Deutschland zu als fortzogen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 1.186.702 Zuzüge und 966.451 Fortzüge erfasst. Im Vergleich zu 2019 ist die Zuwanderung nach Deutschland damit um 23,9 Prozent zurückgegangen, die Abwanderung nahm um 21,5 Prozent ab. Resultat dieser Entwicklungen ist ein Wanderungssaldo von +220.251 Personen, ein deutlich geringerer Wert als im Jahr 2019 (+327.060 Personen). Entsprechend zeigen sich auch bei den einzelnen Migrationsformen mehr oder minder starke Rückgänge.

Die Abnahme der Außenwanderung gegenüber 2019 ist vor allem auf das Wanderungsverhalten ausländischer Staatsangehöriger zurückzuführen. Während die Zuzüge bei deutschen Staatsangehörigen nur um 9,8 Prozent zurückgingen (Fortzüge -18,5 Prozent), fielen diese Werte für ausländische Personen deutlich höher aus (Zuzüge: -26,1 Prozent, Fortzüge: -22,4 Prozent).

Abbildung 1: Außenwanderungsgeschehen über die deutschen Grenzen seit 20152

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik

Mehr als zwei Drittel aller Zuzüge aus europäischen Staaten

Im Jahr 2020 kamen 69,1 Prozent aller zugewanderten Personen (2019: 66,4 Prozent) aus einem anderen europäischen Land3 nach Deutschland, davon 54,6 Prozent aus Staaten der EU (inkl. Vereinigtes Königreich)4. 11,4 Prozent der Zugezogenen wanderten aus einem asiatischen Staat zu. Lediglich 3,6 Prozent zogen aus afrikanischen Ländern nach Deutschland und 4,7 Prozent aus Amerika, Australien und Ozeanien.5

Die Bedeutung der innereuropäischen Migration zeigt sich ebenfalls bei den Fortzügen: Auch hier war Europa die Hauptzielregion. Gut zwei Drittel der abwandernden Personen zogen im Jahr 2020 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (67,4 Prozent, 2019: 67,2 Prozent), 55,7 Prozent wanderten in andere EU-Mitgliedstaaten (inkl. Vereinigtes Königreich). Der Anteil der Fortzüge nach Asien betrug 7,5 Prozent, der nach Amerika, Australien und Ozeanien 4,6 Prozent. Nach Afrika wanderten lediglich 2,7 Prozent aller fortziehenden Personen ab.

Abbildung 2: Migration nach Herkunfts- und Zielgebieten* im Jahr 2020

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*Europa inkl. Türkei und Russische Föderation, EU inkl. Vereinigtes Königreich (EU 28).

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik


Rumänien stellte 2020, wie bereits in den Jahren zuvor, das Hauptherkunftsland der Zugewanderten (15,7 Prozent aller Zuzüge), gefolgt von Polen (8,7 Prozent) und Bulgarien (6,1 Prozent). Die weiteren quantitativ wichtigen Herkunftsländer 2020 waren Italien, die Türkei, Kroatien, Ungarn, Spanien, Griechenland und Serbien. Damit sind 8 der 10 Hauptherkunftsländer von Migrantinnen und Migranten des Jahres 2020 EU-Staaten.

Auch bei den Fortzügen waren im Jahr 2020 Rumänien, Polen und Bulgarien die wichtigsten Ziele. Bei diesen Ländern ist somit schon seit längerem ein hohes Wanderungsvolumen feststellbar, das heißt, es ziehen sowohl viele Menschen von dort nach Deutschland zu als auch wieder in diese Staaten fort. Der höchste positive Wanderungssaldo im Jahr 2020 wurde gegenüber Rumänien (+36.824) und Bulgarien (+22.757) verzeichnet. Es folgt Syrien mit +18.196; dieser Staat befindet sich jedoch, wie auch andere wichtige Herkunftsländer von Asylantragstellenden, inzwischen nicht mehr unter den 10 bedeutendsten Herkunftsländern der Zuwanderung. Der positive Wanderungssaldo aus Syrien ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen (2019: +23.967, 2018: +28.814).

Abbildung 3: Migration nach den häufigsten Herkunfts- und Zielländern im Jahr 2020

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik

Mehr zu den Datenquellen

Wanderungsstatistik

In der Wanderungsstatistik erfasst das Statistische Bundesamt alle Zu- und Fortzüge mit Verlegung des Hauptwohnsitzes über die Gemeinde- oder die Bundesgrenze hinweg. Für die Messung der internationalen Migration sind die Wanderungen über die Bundesgrenze relevant. Es werden deutsche und ausländische Staatsangehörige erfasst.

Die Erfassung der Wanderungsfälle verläuft über die Registrierung der An- und Abmeldungen in den lokalen Meldebehörden. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist dies bei Aufenthalten in Deutschland von mehr als drei Monate verpflichtend.

Die Wanderungsstatistik ist fallbezogen, d.h. jeder Wanderungsfall geht in die Statistik ein. Bei einer Person, die in einem Jahr mehrfach umzieht, wird jede einzelne Wanderung gesondert erfasst.

Ausländerzentralregister

Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle ausländischen Staatsangehörigen im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland registriert, sobald diese sich längerfristig – d. h. in der Regel länger als 3 Monate – in Deutschland aufhalten. Für die Messung von Ab- und Zuwanderung wird die sogenannte Bewegungsbilanz nach dem AZR herangezogen. Diese weist Veränderungen im Registerbestand im Vergleich zum Vorjahr aus.

Das AZR ist eine personenbezogene Statistik - die Zu- und Abwanderungszahlen auf Basis des AZR sind daher niedriger als die auf An- und Abmeldungen basierenden, fallbezogenen Zahlen der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes.


Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kann es ab Mitte März 2020 aufgrund von Einschränkungen im Publikumsverkehr von Meldebehörden oder verlängerten Fristen zur An- und Abmeldung zu einer zeitlich verzögerten Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik kommen.
  2. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 sind aufgrund methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Die Genauigkeit der Ergebnisse ist aufgrund von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit der melderechtlichen Behandlung von Schutzsuchenden eingeschränkt. Ausführliche Informationen dazu befinden sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu Wanderungen.

    Die Wanderungszahlen 2019 enthalten Abmeldungen von Amts wegen von EU-Staatsangehörigen, die im Rahmen der Europawahl von Meldebehörden vorgenommen wurden. Aus diesem Grund ist die Fortzugszahl 2019 nur beschränkt mit den Werten davor und danach vergleichbar

  3. Europäische Union und europäische Drittstaaten inklusive der Türkei und der Russischen Föderation (beide werden in den amtlichen Statistiken zu Europa gezählt).
  4. Die Zahlen zur Gesamtwanderung 2019 und 2020 beziehen sich jeweils auf die EU-28-Ebene inklusive des Vereinigten Königreiches. Letzteres wird im Migrationsbericht 2020 als noch zur EU gehörig betrachtet, siehe dazu die Erläuterungen im Bericht selbst.
  5. In diesem Abschnitt wird auf das Herkunfts- bzw. Zielland der wandernden Personen abgestellt, nicht auf deren Staatsangehörigkeit. Somit können beispielsweise in der Zuwanderung aus EU-Ländern auch Drittstaatsangehörige enthalten sein, die aus diesen Ländern nach Deutschland ziehen. Zur Migration von EU-Staatsangehörigen nach Deutschland siehe den Abschnitt zur EU-Binnenmigration.