Ausländische Bevölkerung , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Ausländische Staatsangehörige sind eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Die Datenquellen zur Gewinnung von Informationen über diese Bevölkerungsgruppe in Deutschland sind – neben dem Mikrozensus – die Bevölkerungsfortschreibung und das Ausländerzentralregister (AZR). Im AZR werden alle Personen registriert, die ausschließlich ausländische Staatsangehörige sind und sich längerfristig – d. h. in der Regel länger als 3 Monate – in Deutschland aufhalten. Das AZR enthält auch Informationen über die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltsstatus und ermöglicht dadurch eine weitergehende Differenzierung der ausländischen Bevölkerung als der Mikrozensus und die Bevölkerungsfortschreibung.

Ende 2020 lebten nach Angaben des AZR 11.432.460 ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Im Vergleich zu 2019 hat sich die ausländische Bevölkerung damit nur geringfügig verändert (+1,8 Prozent). Stärkere Veränderungen lassen sich über einen größeren Zeitraum zwischen 2015 bis 2020 beobachten, in diesem Zeitraum ist die ausländische Bevölkerung um 25,5 Prozent gewachsen. Diese Entwicklung geht wesentlich auf das Migrationsgeschehen der Jahre 2015 und 2016 zurück, welche durch hohe Fluchtzuwanderung gekennzeichnet waren. Seit 2017 fallen allerdings die Veränderungen gegenüber den Vorjahren nicht mehr so stark aus.

Von den 11,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländern besitzt ein Großteil die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (inkl. des Vereinigten Königreichs, 43,6 Prozent) oder eines weiteren europäischen Staates außerhalb der EU (25,7 Prozent). Als Nächstes folgen Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit (21,5 Prozent). Den geringsten Anteil an der ausländischen Bevölkerung weisen bei der Betrachtung nach Kontinenten Staatsangehörige aus Afrika (5,4 Prozent) bzw. Amerika, Australien und Ozeanien und Sonstige (3,8 Prozent) auf.

Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung nach Herkunftsregionen seit 20151

Diagramm kann nicht geladen werden

*Im Jahr 2020 wurde das Vereinigte Königreich noch zu den EU-Staaten gezählt.
Anmerkung: Werte unter 3 Prozent werden nicht ausgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Ausländerzentralregister

Die drei größten Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland bildeten Ende 2020 türkische, polnische und syrische Staatsangehörige. 13,2 Prozent aller ausländischen Staatsangehörigen waren bereits in Deutschland geboren, 44,1 Prozent lebten zehn Jahre oder länger im Inland.


Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Ausländische Bevölkerung" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Abweichungen in den Gesamtzahlen sind durch die vom Statistischen Bundesamt angewandte Fünferrundung bedingt.