Die einzelnen Zuwanderungsgruppen , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Wie sich bereits aus der Betrachtung der Herkunfts-und Zielregionen bzw. –länder ergibt, ist die Migration nach Deutschland größtenteils europäisch: 2018 sind 792.796 EU-Staatsangehörige nach Deutschland eingereist. Die Migration aus humanitären Gründen hat sich zwischen 2017 und 2018 deutlich verringert. Während 2017 198.317 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, ging die Zahl im Jahr 2018 auf 161.931 zurück (-18,3 Prozent). Zudem wurden im Jahr 2018 97.129 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen erteilt (-15,4 Prozent). 109.995 ausländische Studierende (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer)3 haben ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen. 60.857 im Jahr 2018 eingereiste Personen haben einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit erhalten. Die Erwerbsmigration lag damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Abbildung 1: Die wichtigsten Migrationsgruppen im Jahr 2018

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Deutschland ist ein attraktives Ziel für ausländische Studierende

Deutschland wird zunehmend attraktiver für ausländische Studierende: Die Zahl der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die ein Studium in Deutschland aufgenommen haben, ist im Jahr 2018 (Sommersemester 2018 und Wintersemester 2018/2019) erneut angestiegen. Insgesamt begannen 109.995 Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ein Studium an einer deutschen Hochschule, 4,8 Prozent mehr als 2017 (104.940). Damit wurde im Jahr 2018 die bislang höchste Zahl an Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern unter den Erstsemestern verzeichnet.

Die größte Gruppe, die im Jahr 2018 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen hat, bildeten – wie schon seit 2006 – Studierende mit chinesischer Staatsangehörigkeit. Seit 2017 ist auch Syrien als wichtiges Herkunftsland vertreten. 2018 stellten die 5.783 Studierenden aus Syrien mit 5,3 Prozent die drittgrößte Gruppe der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern im 1. Hochschulsemester. Auf dem zweiten Rang unter den wichtigsten Herkunftsländern ausländischer Studierender liegt Indien.

Rückgang der Asylerstantragszahlen

Die Asylerstantragszahlen sind seit 2016 wieder rückläufig: Von 2016 auf 2017 gingen sie von 722.370 auf 198.317 zurück (-72,5 Prozent), im Jahr 2018 verringerte sich die Zahl der erstmaligen Asylanträge erneut um 18,3 Prozent (161.931 Erstanträge), davon 32.303 Asylanträge (19,9 Prozent) von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. Die Zahl der Erstantragstellenden fiel damit nach neun Jahren des Anstiegs wieder unter das Niveau von 2014 (173.072 Erstanträge).

Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 belegt Syrien in der Reihenfolge der zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten den ersten Rang. Im Jahr 2018 wurden 44.167 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, dies entspricht einem Anteil von 27,3 Prozent aller Asylerstanträge des Jahres 2018. Im Vergleich zum Vorjahr war ein Rückgang der Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen um 9,8 Prozent zu verzeichnen (2017: 48.974 Erstanträge). Mit 16.333 Asylerstanträgen war der Irak das zweitstärkste Herkunftsland im Jahr 2018. Dies entspricht einem Anteil von 10,1 Prozent aller Asylerstanträge, sowie einem Rückgang zum Vorjahr um 25,5 Prozent (2017: 21.930 Asylerstanträge). Drittstärkstes Herkunftsland war der Iran mit 10.857 Asylerstanträgen und einem Anstieg von 26,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2017: 8.608 Erstanträge). Mit der Türkei und der Russischen Föderation sind zwei europäische Staaten in der Liste der zehn Hauptstaatsangehörigkeiten vertreten.

Die Zusammensetzung der zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten hat sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2017 nicht verändert, nur die Position einzelner Hauptherkunftsländer. Nigeria zeigt im Vergleich zum Vorjahr den größten Zuwachs (+30,2 Prozent), den größten Rückgang weist Eritrea mit -45,5 Prozent auf.

Abbildung 2: Asylerstanträge

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Rückgang des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen

Der Familiennachzug hat abgenommen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 97.129 Drittstaatsangehörigen aus familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl dieser Auf-enthaltserlaubnisse um 15,4 Prozent (2017: 114.861).

Seit 2015 ist Syrien Hauptstaatsangehörigkeit im Rahmen des Familiennachzugs - diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der gestiegenen Migration zu anerkannten Schutzberechtigten aus diesem Land. Im Jahr 2018 wurde allerdings mit 14.350 einreisenden syrischen Familienangehörigen ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr registriert (2017: 33.389 nachziehende Familienangehörige, -57,0 Prozent). Nach einem Anteil von 29,1 Prozent im Jahr 2017 sank somit der Anteil syrischer Staatsangehörigen am gesamten Familiennachzug im Jahr 2018 auf 14,8 Prozent. Weitere wichtige Herkunftsländer des Familiennachzugs sind die Türkei, Kosovo und Indien. Bei etwas mehr als der Hälfte (54,9 Prozent) der erteilten Aufenthaltserlaubnisse handelt es sich um den Nachzug von Ehegattinnen und Ehegatten, bei einem guten Drittel (36,8 Prozent) um minderjährige Kinder.

Abbildung 3: Migration aus familiären Gründen (erteilte Aufenthaltserlaubnisse) nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2018

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Mehr Fachkräftezuwanderung aus Nicht-EU-Staaten

Betrachtet man die Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen insgesamt, so zeigt sich ein fast kontinuierlicher Anstieg von Zuzügen zum Zweck der Beschäftigung. Im Jahr 2018 zogen insgesamt 60.857 Drittstaatsangehörige nach Deutschland zu, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration nach den §§ 18 bis 21 AufenthG erhielten. 38.682 (63,6 Prozent) davon reisten für eine qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeit ein, dazu zählen u.a. Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU, unternehmensintern transferierte Arbeitskräfte (ICT), Forschende und selbständig tätige Personen. Die genannten Zahlen bewegen sich etwa auf dem gleichen Niveau wie 2017 (60.882 insgesamt, 38.082 Fachkräfte und Hochqualifizierte).

Bei der Fachkräftezuwanderung hat insbesondere die Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte stark an Bedeutung gewonnen. Seit 2015 ist auch die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen, die eine Beschäftigung aufgenommen haben, die keine qualifizierte Berufsausbildung erfordert, deutlich angestiegen. Dabei spielen insbesondere die Westbalkanstaaten eine wichtige Rolle.

Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern verbleibt auf niedrigem Niveau

Nach einem kontinuierlichen Rückgang von 2001 (98.500 Personen) bis 2012 (1.800 Personen) konnte in den Folgejahren – aufgrund gesetzlicher Änderungen – bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ein leichter Wiederanstieg registriert werden. Im Jahr 2018 wurden 7.126 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler inklusive ihrer Familienangehörigen registriert. Dies entspricht einer leichten Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (2017: 7.059 Personen) um rund 1,0 Prozent.

Abbildung 4: Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten (erteilte Aufenthaltserlaubnisse bei Einreise in 2018)

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Hinweis: Weiterführende Informationen zum Thema "Die einzelnen Zuwanderungsgruppen" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads". Wenn Sie in der PDF-Datei des Migrationsberichts auf die Abbildungen klicken, können Sie die Daten zu den jeweiligen Abbildungen im Excel-Format herunterladen.