2018: Konsolidierung des Migrationsgeschehens , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Die Migrationssituation in Deutschland im Jahr 2018 war – wie bereits 2017 in der Tendenz erkennbar – von einer Konsolidierung geprägt. 2018 stellten 161.931 Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland, der niedrigste Wert seit 2013. Zwar stieg die Gesamtzahl der Zuzüge nochmals leicht auf rund 1,59 Millionen an (2017: 1,55 Millionen), aber auch die Zahl der Fortzüge erhöhte sich auf rund 1,19 Millionen (2017: 1,13 Millionen), sodass in der Summe ein positiver Wanderungssaldo von +400.000 zu verzeichnen war. Damit werden die Salden der Jahre 2013 bis 2017 zum Teil deutlich unterschritten, insbesondere der Wert des Jahres 2015 mit einer Nettozuwanderung von rund 1,14 Millionen Personen.

Quantitativ bedeutsamste Zuwanderungsform ist erneut die EU-Binnenmigration. 792.796 Staatsangehörige anderer EU-Länder wanderten nach Deutschland zu, wobei Rumänien, Polen, Bulgarien und Kroatien wie schon 2017 die Hauptherkunftsländer waren. Leicht zurückgegangen ist gegenüber dem Vorjahr der Familiennachzug (97.129 erteilte Aufenthaltserlaubnisse), mit 60.857 erteilten Aufenthaltserlaubnissen blieb die Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen nach §§ 18 bis 21 AufenthG konstant. Beim Familiennachzug schlägt sich dabei ebenfalls die zurückgegangene Migration von Schutzsuchenden und damit entsprechender Personen, zu denen der Familiennachzug erfolgen kann, in Deutschland nieder; zudem war bis August 2018 der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt (siehe dazu Thema "EU-Binnenmigration"). Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung ist hingegen leicht gestiegen und erreichte mit 109.995 einen neuen Höchststand.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom März 2018 enthält unter anderem ein Bekenntnis zum Grundrecht auf Asyl und zur Genfer Flüchtlingskonvention sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Gleichzeitig betonen die Regierungsparteien, "eine Wiederholung der Situation von 2015" vermeiden zu wollen, worunter sie mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft das Erfordernis zur Steuerung und Begrenzung von Migrationsbewegungen verstehen. Dazu gehört nach dem Koalitionsvertrag auf EU-Ebene auch eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Im Koalitionsvertrag wurde zudem festgestellt, dass eine jährliche Zuwanderungsspanne (inkl. "Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration") die Spanne von 180.000 bis 220.000 Personen nicht übersteigen werde. Darüber hinaus einigte sich die Regierungskoalition auf die Schaffung von "Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen" (AnkER) zur schnellen, umfassenden und rechtssichernden Bearbeitung von Asylverfahren, auf die Gewährleistung einer unabhängigen und flächendeckenden Asylverfahrensberatung, auf zusätzliche Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr sowie eine möglichst konsequente Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Weiterhin wurde ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Ziel vereinbart, das dazu beitragen soll, den steigenden Bedarf an Fachkräften durch neue und transparente Regelungen zur Erwerbsmigration zu decken. Für langjährig Geduldete wurden Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt bei Ausbildung und Arbeitsmarktintegration avisiert. Im Bereich der Integrationspolitik wurden unter anderem die Gründung einer Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit sowie verstärkte Anstrengungen im Bereich Integrationsmonitoring als Ziele benannt.

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