Sonderverfahren

Für Asylantragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten und Asylantragstellende, die über den Luftweg einreisen, gelten Besonderheiten im Asylverfahren.

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Sichere Herkunftsstaaten , Datum: 15.01.2024, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Bei sicheren Herkunftsstaaten gilt die Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Dies kann jedoch bei der persönlichen Anhörung widerlegt werden.

Flughafenverfahren , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Für Einreiseversuche auf dem Luftweg gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren. Das sogenannte Flughafenverfahren wird im Transitbereich durchgeführt.