Entstehung und Entwicklung , Datum: 13.09.2022, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

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Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) unterstützt die EU-Mitgliedstaaten in der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Bereich des Asyl- und Flüchtlingsschutzes.

Auf einer Sondersitzung der Europäischen Union (EU) im finnischen Tampere wurde im März 1999 die Einrichtung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Zur Unterstützung der Umsetzung des GEAS und der praktischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in Asylfragen wurde durch Verordnung (EU) Nr. 439/2010 vom 19.06.2010 das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) begründet. Seinen Betrieb nahm EASO am 01.02.2011 auf.
Aufgrund des seit 2015 zunehmenden und oft ungleichen Drucks auf die nationalen Asyl- und Aufnahmesysteme in den EU+ Staaten, schlug die Europäische Kommission im April 2016 vor, das Mandat des EASO im Rahmen von GEAS Reformen zu stärken. Am 19.01.2022 trat daraufhin Verordnung (EU) 2021/2303 in Kraft, mit der das EASO durch die EUAA ersetzt wurde.