Entscheiderinnen und Entscheider , Datum: 13.02.2024, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

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Stellenausschreibung

Sie können sich vorstellen, die verantwortungsvolle Aufgabe als Entscheiderin bzw. Entscheider zu übernehmen? Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur Tätigkeit, deren Anforderungen und zur Bewerbung: bamf.de/karriere

Die Arbeit als Entscheiderin oder Entscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist ein sehr facettenreicher Beruf, der tiefe Einblicke in das Leben und die Geschichten von Menschen bietet, die in Deutschland Schutz suchen. Die Aufgabe, die Prüfung von Asylanträgen, umfasst sowohl die wichtige persönliche Anhörung als auch die darauffolgende Entscheidung über den Antrag. Dabei kommt man mit besonders verletzlichen Personen in Kontakt, die beispielsweise vor Krieg und Gewalt geflüchtet sind oder auf ihrer Flucht schreckliche Dinge erlebt haben. Diese Gespräche können von großer emotionaler Intensität geprägt sein, da die Antragstellenden über ihre Erlebnisse berichten, während es für sie auch immer um die Frage geht, ob sie in Deutschland bleiben können. Entscheiderinnen und Entscheider benötigen daher ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, um den Antragstellenden gerecht zu werden und angemessen auf ihre Bedürfnisse einzugehen.

Die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes werden sorgfältig ausgebildet und auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Neben dem Erlernen rechtlicher Grundlagen und Gesprächstechniken werden sie auch darauf geschult, die Glaubwürdigkeit der Antragsteller einzuschätzen und mit besonderen Situationen, wie Anhörungen von traumatisierten Personen, umzugehen. Diese Schulungen finden im zentralen Qualifizierungszentrum des Bundesamtes statt und umfassen sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen. Zudem sind neben neuen Kolleginnen und Kollegen auch erfahrene Mitarbeitende dazu verpflichtet an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen, um ihr Wissen auf dem neusten Stand zu halten und sie auf spezielle Herausforderungen vorzubereiten.

Von ihren Erfahrungen als Entscheiderin beim BAMF berichtet eine Mitarbeiterin in diesem Spiegel-Artikel.

Sonderbeauftragte

Die Sonderbeauftragten des Bundesamtes sind speziell geschulte Entscheiderinnen und Entscheider, die für Anhörungsverfahren bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Opfer von Gewalt, traumatisierte Personen und Menschen, die spezifischer Verfolgung ausgesetzt sind. Neben ihrer Rolle in der Verfahrensbearbeitung stehen die Sonderbeauftragten auch als Ansprechpartner für ihre Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die speziellen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Personengruppen angemessen berücksichtigt werden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Entscheiderin oder Entscheider

Das europäische Recht bestimmt neben grundlegenden Verfahrensgarantien für Asylsuchende auch einige der Anforderungen an Bedienstete in Asylbehörden, die mit der Prüfung von Asylanträgen befasst sind. Die gestellten Anforderungen werden vom Bundesamt erfüllt.

Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU