Ankunftszentren und AnkER-Einrichtungen , Datum: 18.09.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

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Ankunftszentren

Die Ankunftszentren sind der zentrale Zugangspunkt zum Asylverfahren. In den Ankunftszentren werden alle für das Asylverfahren erforderlichen Schritte durchgeführt. Dies beinhaltet die ärztliche Untersuchung durch die Länder, die Erfassung der persönlichen Daten und die Identitätsprüfung, die Antragstellung, Anhörung und Entscheidung über den Asylantrag sowie erste Integrationsmaßnahmen, wie etwa die sogenannten Erstorientierungskurse durch das Bundesamt. Darüber hinaus findet eine Erstberatung zum Arbeitsmarktzugang durch die örtliche Arbeitsagentur statt.

Mit Hilfe des integrierten Flüchtlingsmanagements werden die Abläufe der beteiligten Behörden – von der Registrierung im jeweiligen Bundesland, der Prüfung des Gesundheitszustands bis hin zum Bescheid – in einem bundesweit übergreifenden Kerndatensystem gespeichert und damit die Zusammenarbeit verbessert.

Integrationskurse und Arbeitsmarktzugang

Asylsuchende werden schon während der Bearbeitung ihres Antrags über die Teilnahme an Integrationskursen des Bundesamtes am jeweiligen Wohnort informiert.

Sie erhalten ebenfalls eine Beratung zum möglichen Arbeitsmarktzugang. Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit nehmen dabei vor Ort in den Ankunftszentren Erstdaten der Antragstellenden auf. Diese stehen dann den Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit zur Verfügung.

AnkER- und funktionsgleiche Einrichtungen

Mit den AnkER- und funktionsgleichen Einrichtungen wurde die Grundidee der Ankunftszentren weiterentwickelt. Das zentrale Element des AnkER-Konzepts ist die Bündelung aller Funktionen und Zuständigkeiten: von Ankunft über Asylantragstellung und Entscheidung bis zur kommunalen Verteilung, ersten integrationsvorbereitenden Maßnahmen bzw. der Rückkehr von Asylantragstellenden. Alle direkt am Asylprozess beteiligten Akteure sind vor Ort in den AnkER-Einrichtungen vertreten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterhält derzeit Außenstellen in neun AnkER-Einrichtungen und acht funktionsgleichen Einrichtungen. Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP entschieden, das AnkER-Konzept nicht weiterzuverfolgen.

Asylverfahrensberatung (AVB)

Asylsuchende stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Asylverfahrensberatung soll gemäß § 12a AsylG sicherstellen, dass sie bereits vor ihrer Anhörung und bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche zu ihrem individuellen Asylverfahren beraten und unterstützt werden können. Die Asylverfahrensberatung wird von den Verbänden der freien Wohlfahrt und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt. Sie erfolgt behördenunabhängig, ergebnisoffen, unentgeltlich, individuell und freiwillig. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Förderprogramms als Zuwendungen vergeben. Das BAMF ist als Bewilligungsbehörde für die Durchführung des Förderprogramms zuständig.